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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rechtsextremismus/BR beschliesst weiteres Vorgehen

Der Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus

Der Bundesrat hat sich am Montag erneut mit den rechtsextremistischen
Tendenzen in der Schweiz befasst. Gestützt auf Empfehlungen einer
Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD)
legte er das weitere Vorgehen fest. Er verzichtete auf Sofortmassnahmen,
erteilte aber Aufträge zur Überprüfung der rechtlichen Situation in mehreren
Bereichen. Er veranlasste überdies die Erarbeitung von Vorschlägen zur
Umsetzung von Empfehlungen im gesellschafts- und bildungspolitischen
Bereich.

Vertiefte Überprüfungen beschlossen

Nachdem der Bundesrat bereits am 23. August 2000 die Lage im Bereich des
Rechtsextremismus erörtert und seiner Beunruhigung über die Entwicklung
Ausdruck gegeben hatte, entschied er nun über das weitere Vorgehen zur
Eindämmung der rechtsextremen Gewalt und des Rassismus. Er wies die
zuständigen Polizeibehörden an, die präventiven polizeilichen Massnahmen
intensiv und koordiniert weiterzuführen. Ferner beauftragte er das EJPD, die
Gesetzgebung zu überprüfen und allenfalls konkrete Vorschläge im Sinne der
Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus" zu unterbreiten.

Dieser Auftrag betrifft vor allem die Empfehlungen betreffend

- die Schaffung eines neuen Straftatbestandes zur Erfassung
rechtsextremistischen und rassistischen Propagandamaterials sowie
rechtsextremistischer und rassistischer Gesten und Symbole
- den Rückzug des Schweizer Vorbehaltes bezüglich Meinungsfreiheit beim
Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung
- den Aufgabenbereich und das Instrumentarium des Bundesgesetzes über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
- den Straftatenkatalog des künftigen Bundesgesetzes über die Post- und
Fernmeldeüberwachung
- die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nationale Erfassung des
Hooliganismus.

Forschungsbedarf wird abgeklärt

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, den
Forschungsbedarf zu Fragen des Rechtsextremismus und Rassismus abzuklären
und gegebenenfalls Forschungsaufträge vorzuschlagen. Weiter wird das EDI
Vorschläge zur Umsetzung von gesellschafts- und bildungspolitischen
Empfehlungen, für die nicht das EJPD zuständig ist, ausarbeiten. Dazu
gehören vor allem auch Empfehlungen zur Stärkung der Eidgenössischen
Kommission gegen Rassismus.

Dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten erteilte der
Bundesrat den Auftrag, alle Möglichkeiten zur internationalen Bekämpfung des
Gewaltextremismus zu unterstützen und  in den zuständigen Gremien namentlich
Massnahmen gegen die Verbreitung von Rassismus und Rechtsextremismus im
Internet zu fördern.

Das EJPD wird die Umsetzung der Massnahmen koordinieren und dem Bundesrat
binnen Jahresfrist einen zusammenfassenden Bericht erstatten.

Verzicht auf verfassungsunmittelbares Recht

Das EJPD hat darauf verzichtet, dem Bundesrat schärfere Sofortmassnahmen
vorzulegen, wie den Erlass einer verfassungsunmittelbaren Verordnung zur
Eindämmung der Einfuhr von rechtsextremem Propagandamaterial oder das Verbot
von Parteien oder Gruppierungen. Es bestehen nach seiner Einschätzung keine
Störungen der öffentlichen Ordnung bzw. der inneren oder äusseren Sicherheit
, die so schwerwiegend oder bedrohlich sind, dass solche Massnahmen zum
jetzigen Zeitpunkt notwendig wären. Die Massnahmen sollen aber geprüft und
gegebenenfalls auf dem Weg der ordentlichen Gesetzgebung vorgeschlagen
werden. Sie werden als letztes Mittel im Fall einer weiteren Zuspitzung der
Lage aber nicht ausgeschlossen.

Arbeitsgruppe Rechtsextremismus

Die Arbeitsgruppe des EJPD, der auch Vertreter weiterer Departemente, der
Kantone und der Wissenschaft angehörten, hatte aufgrund einer
Schwachstellenanalyse eine ganze Reihe von Empfehlungen betr.
sicherheitspolizeiliche Prävention, Repression, Koordination, Information
und gesamtgesellschaftliche Aspekte vorgelegt. Diese Massnahmen sind auf
verschiedenen Stufen umzusetzen. Der Bundesrat befasste sich mit den
Empfehlungen von politischer Tragweite und erteilte Aufträge für die
Weiterbearbeitung. Nicht ausdrücklich behandelte Empfehlungen werden im
Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit weiter verfolgt.

Fortführung der Bundespolitik gegen Rechtsextremismus

Bereits am 23. August hatte sich der Bundesrat mit der Lage im
Rechtsextremismus befasst und seiner Besorgnis über die Entwicklungen
Ausdruck gegeben. Er äusserte damals auch den Willen, den politischen und
rechtlichen Handlungsspielraum auszuschöpfen sowie rechtsextremistische
Tendenzen und Aktivitäten gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden zu bekämpfen.
Besonders die Vergrösserung der Szene, die  zunehmende Gewaltbereitschaft
sowie der massierte Auftritt in der Öffentlichkeit und im Internet wurden
kritisch beurteilt.

Bern, 2. Oktober 2000

Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, 031-322 36 07