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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verfassungsänderungen in sechs Kantonen

Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen kantonaler
Verfassungen zu gewährleisten:

- im Kanton Zürich:
Ausgabenbremse
Neu sind im Kanton Zürich Ausgabenbeschlüsse sowie Beschlüsse, die
zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen können, im Kantonsrat mit dem
qualifizierten Mehr aller Mitglieder zu beschliessen. Ausserdem wird der
Kantonsrat verpflichtet, über Anträge des Regierungsrates, welche dem
Ausgleich der laufenden Rechnung des Staatshaushaltes dienen, innerhalb von
sechs Monaten Beschluss zu fassen.

- im Kanton Uri:
Aufhebung der Amtsdauer
Im Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Personalverordnung wurde auf
Verfassungsstufe die Festlegung der vierjährigen Amtsdauer für kantonale
Behörden und Beamte aufgehoben und zudem in einer Reihe von Bestimmungen der
Ausdruck "Beamte" durch den Begriff "Angestellte" ersetzt.

Wahl des Spitalrates
Durch die Verfassungsänderung wird die Kompetenz zur Wahl des Spitalrates
vom Landrat auf den Regierungsrat übertragen.

- im Kanton Zug
Verselbständigung des Strafgerichtes
Die bisher vom Kantonsgericht ausgeübte Strafgerichtsbarkeit wurde einem
selbständigen Strafgericht übertragen.

Amtsdauer der Richterinnen und Richter
Durch die Verfassungsänderung wird die Amtsdauer der Richterinnen und
Richter von vier auf sechs Jahre erhöht.

- im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Neuregelung des Referendumsrechts
Das obligatorische Gesetzesreferendum wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden
durch das fakultative Referendum ersetzt. Gesetze, aber auch interkantonale
und internationale Verträge mit gesetzgebendem Charakter werden nun der
Volksabstimmung unterbreitet, wenn 300 Stimmberechtigte oder ein Drittel der
anwesenden Mitglieder des Kantonsrates es verlangen. Ausserdem wird die
Kompetenz zur Genehmigung der Staatsrechnung vom Volk auf den Kantonsrat
übertragen.

- im Kanton Appenzell Innerrhoden
Gerichtsorganisation
Durch die Verfassungsänderung wird das Kantonsgericht in allgemeiner Weise
als Verwaltungsgericht eingesetzt sowie das Kassationsgericht und die
Spangerichte aufgehoben.

Lotteriemonopol
Für das bereits bestehende Lotteriemonopol im Kanton Appenzell Innerrhoden
wird durch die Änderung eine verfassungsmässige Grundlage geschaffen.

- im Kanton Graubünden
Gerichtsorganisation
Im Rahmen einer Reform der Gerichtsorganisation im Kanton Graubünden wurden
in der Verfassung eng mit der Justiz zusammenhängende Grundrechte verankert
sowie der Grundsatz der Gewaltenteilung festgeschrieben. Im weiteren wurden
die Kreisgerichte und Vermittlerämter aufgehoben und die Wahlart für die
Mitglieder der Bezirksgerichte geändert.

Bern, 2. Oktober 2000

Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler und Jacques Bondallaz,
Bundesamt für Justiz, 322 43 92 und 322 40 04