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Bundesrat lehnt Befristung der KKW ab

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat lehnt Befristung der KKW ab

Der Bundesrat verzichtet auf eine Befristung der Betriebsbewilligungen für
Kernkraftwerke. Diesen Grundsatzentscheid hat er im Hinblick auf die
Erarbeitung der Botschaft für das neue Kernenergiegesetz gefällt. Die
Vernehmlassung zum KEG fiel erwartungsgemäss kontrovers aus.

Am Montag hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis
genommen und im Hinblick auf die Botschaft zum Kernenergiegesetz (KEG) einen
Grundsatzentscheid gefällt. Danach wird der Betrieb der schweizerischen
Kernkraftwerke (KKW) nicht befristet. Solange die Sicherheit gewährleistet
ist, dürfen die KKW weiterbetrieben werden. Es werden zur gegebener Zeit
Nachrüstungen nötig sein, um das aktuelle Sicherheitsniveau zu erhalten.

Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid mitberücksichtigt, dass eine
Befristung auf einen Zeitraum, der unter der heute geschätzten technisch
möglichen Betriebsdauer liegt, zu grossen volkswirtschaftlichen Verlusten
führen würde. Ferner wird die CO2-Problematik mit einem längeren
Weiterbetrieb der Kernkraftwerke entschärft. Die Chancen der Schweiz für die
Einhaltung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls werden grösser. Schliesslich
steht für die Entwicklung alternativer Energien mehr Zeit zur Verfügung.

Was die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen betrifft, hatte
der Bundesrat im Juni 1999 in einem Vorentscheid beschlossen, auf die
Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente zu verzichten, wobei die
Kernkraftwerkbetreiber die bestehenden privatrechtlichen Verträge erfüllen
können.

Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsfrist für das KEG ist Mitte Juni abgelaufen. Es sind 118
Stellungnahmen eingegangen. Wie zu erwarten war, ist die Vernehmlassung sehr
kontrovers ausgefallen:

- Option Kernenergie offen halten: Dies wird überwiegend begrüsst. Einige
Vernehmlasser verlangen eine ausdrückliche Förderung der Kernenergie, andere
den Ausstieg.

- Befristung des Betriebs der KKW: Eine Minderheit hat sich für das
Festlegen einer maximalen Betriebsdauer (mit verschiedenen Fristen zwischen
30 und 60 Jahren), eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Verschiedene
Vernehmlasser schlagen eine Befristung mit der Möglichkeit einer
Verlängerung der Betriebsbewilligung mit fakultativem Referendum vor.

- Verbot der Wiederaufarbeitung: Die meisten Kreise lehnen ein Verbot ab.
Eine Minderheit ist dafür, gewisse Kreise wollen einen unverzüglichen Stopp.

- Sicherstellung der Stilllegungs- und der Entsorgungskosten,
Nachschusspflicht (d. h. eine Art Solidarhaftung der Betreibergesellschaften
für die Kosten): Die vorgeschlagene Lösung wird überwiegend befürwortet.

- Entsorgung, Konzept des geologischen Tiefenlagers: Das Konzept wird
mehrheitlich begrüsst. Die Umweltorganisationen sprechen sich demgegenüber
für eine kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung aus.

- Rahmenbewilligung mit fakultativem Referendum: Überwiegend gutgeheissen.

Der Bundesrat wird die Botschaft an die Bundesversammlung spätestens im März
2001 verabschieden. Darin wird er den Entwurf des KEG dem Parlament
unterbreiten und zu den beiden neuen Atominitiativen  (Ausstiegsinitiative
"Strom ohne Atom" und zweite Moratoriumsinitiative "MoratoriumPlus")
Stellung nehmen.

Bern, 2. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Peter Koch, Fürsprecher, Bundesamt für Energie (BFE), Tel.
031/322 56 36

Der Vernehmlassungsbericht zum Entwurf eines Kernenergiegesetzes kann auf
der Homepage des BFE (www.bfe.admin.ch) abgerufen oder beim BFE bezogen
werden (Mischa Frosio, Tel. 031/ 322 56 76).