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Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik - neues Realisierungsprogramm 2000-2003

MEDIENMITTEILUNG

Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik- neues Realisierungsprogramm
2000-2003

Mit dem heute verabschiedeten Realisierungsprogramms 2000-2003 unternimmt
der Bundesrat einen weiteren Schritt zur Umsetzung seiner Zielvorstellungen
für eine kohärentere Raumordnungspolitik des Bundes und für eine nachhaltige
Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Schweiz. Das Programm, das dem
Parlament einmal pro Legislatur zur Kenntnis gebracht wird, umfasst die
Massnahmen, die im Hinblick auf den Vollzug der Raumordnung für die vier
nächsten Jahre wesentlich sind. Es legt auch die Verantwortlichkeiten und
die zeitlichen Abläufe fest.

1989 hatte der Bundesrat eine erste Reihe von Massnahmen beschlossen, um
Vollzugslücken in der Raumplanung zu schliessen. Mit den "Grundzügen der
Raumordnung Schweiz" schaffte dann der Bund 1996 eine materielle und
strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner
raumbedeutsamen Tätigkeiten. Damit eng verbunden, verabschiedete er ein
zweites Realisierungsprogramm (1996-1999), das der Umsetzung und
Konkretisierung der abgesteckten Aktionsfelder der zukünftigen
Raumordnungspolitik des Bundes dienen sollte.

Das nun erarbeitete dritte Realisierungsprogramm 2000-2003 zieht Bilanz über
die Verwirklichung dieser Massnahmen: Es baut auf dem letzten bestehenden
Programm auf und setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue
Prioritäten. Mit dem festgelegten Rahmen will der Bundesrat sicherstellen,
dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit
unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik ausgerichtet sind,
namentlich die "Grundzüge der Raumordnung Schweiz".

Zur Verwirklichung dieser Ziele legt das vorliegende Programm die Grundsätze
fest, nach welchen sich die Bundesstellen bei ihren raumwirksamen
Tätigkeiten zu orientieren haben und definiert insgesamt 31 Massnahmen.
Neben der Fertigstellung der laufenden Arbeiten an Konzepten und Sachplänen
(Infrastruktur der Luftfahrt, Übertragungsleitungen, Militär usw.) sieht das
Programm nun mehr auch die Erarbeitung von Sachplänen in den Bereichen
Schiene und Strasse vor. Besondere Bedeutung wird zudem Fragen im
Zusammenhang mit der Entwicklung der Agglomerationsgebiete und des
ländlichen Raumes sowie den internationalen Beziehungen beigemessen.

Die Liste der vorgesehenen Massnahmen kann via Internet unter
www.raumentwicklung.admin.ch eingesehen werden. Die gedruckte Fassung des
Realisierungsprogrammes im Format A5 wird ab ca. Mitte November 2000 in
Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen und kann schriftlich beim
BBL/EDMZ, 3003 Bern (Bestell-Nr. 412.724 d,f oder i) bestellt werden.

Bern, 2. Oktober 2000

Bundesamt für Raumentwicklung

Informationsdienst

Auskünfte: Pierre-Alain Rumley, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322
40 51, E-Mail: pierre-alain.rumley@brp.admin.ch oder Michel Matthey,
Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 80, E-Mail:
michel.matthey@brp.admin.ch oder Rudolf Menzi, Informationsdienst Bundesamt
für Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 55, E-Mail: rudolf.menzi@brp.admin.ch

Beilage: Realisierungsprogramm 2000-2003