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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Abkommen mit Frankreich über die Zusammenarbeit der Polizei- und Polizeibehörden tritt am 1.10. in Kraft

Die Schweiz und Frankreich arbeiten bei der Bekämpfung der Kriminalität
enger zusammen

Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden tritt am 1.
Oktober 2000 in Kraft

Die Schweiz und Frankreich werden künftig bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration enger
zusammenarbeiten. Am 1. Oktober 2000 tritt das Abkommen über die
Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in Kraft.

Das bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sieht
unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Kooperationszentren in Grenznähe,
den Austausch von Verbindungsbeamten (regional und national) und die
unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll vor Ort vor.

Weiter sollen gemischte Einheiten beider Länder im Grenzgebiet eingesetzt
werden. Die Polizeidienste sollen sich gegenseitig unterstützen, um
strafbare Handlungen aufzuklären. Der Vertrag ermöglicht zudem die spontane
Polizeizusammenarbeit, im besonderen Informationsübermittlung ohne Ersuchen.
Realisiert werden soll künftig auch eine Zusammenarbeit in technischen
Bereichen (z. B. Funkfrequenzen), der Austausch von Personen- und
Sachfahndungsdaten sowie die grenzüberschreitende Observation und Nacheile.

Das Bundesamt für Polizei (BAP) koordiniert die Umsetzung der bilateralen
Verträge im Polizeibereich auf nationaler und internationaler Ebene. Eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern des BAP, des Grenzwachkorps und der kantonalen
Polizeibehörden ist mit der Erarbeitung konkreter Projekte im Rahmen des
Abkommens mit Frankreich beauftragt (unter anderem der Aufbau eines
Kooperationszentrums im Raum Genf).

Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten ähnliche bilaterale Abkommen
abgeschlossen. Der Vertrag mit Italien trat bereits im Mai diesen Jahres in
Kraft. Als nächste werden die Abkommen mit Deutschland, Österreich und
Liechtenstein folgen. Nach dem Nationalrat hat am vergangenen Dienstag auch
der Ständerat die Verträge genehmigt. Mit den Abkommen will die Schweiz
verhindern, als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu einer Drehscheibe
für die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration zu
werden.

Bern, 29. September 2000

Weitere Auskünfte:
Olivier Pecorini, Chef Zentrale Dienste, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 323
53 54