Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bahnlärm wird bis 2015 flächendeckend reduziert

MEDIENMITTEILUNG

Bahnlärm wird bis 2015 flächendeckend reduziert

Der Lärmpegel, den die schweizerischen Bahnen verursachen, wird bis 2015
schrittweise vermindert. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die
Lärmsanierung der Eisenbahnen und den Bundesbeschluss über die Finanzierung
der Lärmsanierung auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt. Damit können die
geplanten Massnahmen umgesetzt werden. In erster Linie wird das Rollmaterial
mit einer Bremstechnik ausgerüstet, die eine deutlich wahrnehmbare Reduktion
des Rollgeräusches zur Folge hat. Auf Streckenabschnitten, auf denen dies
nicht ausreicht, werden Lärmschutzwände erstellt und/oder
Schallschutzfenster eingebaut. Das Projekt kostet 1,85 Milliarden Franken.

Während bei Eisenbahn-Neubaustrecken die Vorschriften der
Lärmschutz-Verordnung eingehalten werden, ist der Lärmschutz auf dem
bestehenden Eisenbahnnetz nicht zeitgemäss. Mit ersten Abklärungen zur
Sanierung des Netzes wurde auf der Basis der bisherigen
Umweltschutzgesetzgebung bereits im Jahre 1988 begonnen. Die
interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm hat 1996 die Grundlagen für
die Lärmsanierung der Eisenbahnen vorgelegt und im Bericht vom Juni 1998
konkretisiert.

Die SBB verfügt über ein klares Konzept für die Sanierung ihres
Rollmaterials. Sie will bis 2004, also kurz vor Inbetriebnahme der Bahn
2000, alle ihre Reisezugswagen sanieren. Bis 2009 sollen auch die Güterwagen
technisch umgerüstet werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat seinerseits
Aufträge an die Privatbahnen erteilt, Massnahmen zur Sanierung ihres
Rollmaterials auszuarbeiten, wenn der Immissionsgrenzwert beim Betrieb
überschritten wird.

Die Planung für die Sanierung lärmtechnisch problematischer
Streckenabschnitte hat das BAV bereits Ende Mai dieses Jahres vorgelegt. Die
Projekte entlang der Huckepackkorridore Gotthard und Lötschberg geniessen
dabei Priorität, da mit der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse
auf die Schiene hier das Verkehrsaufkommen überproportional zunehmen wird.
Die Sanierung des Rollmaterials wird 2009 abgeschlossen sein, der Bau der
Lärmschutzwände resp. der Einbau von Schallschutzfenstern spätestens 2015.

Mit der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses stehen nun auch die
finanziellen Mittel zur Verfügung, um die geplanten Massnahmen umzusetzen.
Im BAV können im Bereich Lärmschutz zusätzliche Stellen geschaffen werden,
was eine termingerechte Bearbeitung der Plangenehmigungsverfahren für die
baulichen Lärmschutzmassnahmen ermöglichen wird.

Weiteres Vorgehen

Bei der Sanierung des Rollmaterials legt der Bundesrat die Massnahmen zur
Begrenzung der Emissionen fest. Er stellt den anspruchberechtigten
Bahnunternehmen Mittel à fonds perdu zur Verfügung, damit diese die
erforderlichen technischen Massnahmen bei den in Betrieb stehenden
Fahrzeugen ergreifen können.

Der Bundesrat legt zudem nach Anhörung der Kantone einen Emissionsplan fest,
der die bis 2015 zu erwartenden Lärmemissionen enthält. Aufgrund dieser
Daten wird bestimmt, entlang welcher Bahnstrecken Lärmschutzwände gebaut
werden sollen. Die beiden Transit-Korridore Gotthard und Lötschberg sollen
prioritär saniert werden, da diese Strecken wegen des Güterverkehrs
insbesondere nachts hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dann folgen die
übrigen Sanierungsstrecken entsprechend dem Ausmass der Lärmbelastung und
der Anzahl der betroffenen Personen.

Schallschutzfenster sind dort vorgesehen, wo die anderen Massnahmen zu wenig
greifen. Bei Lärmbelastungen über dem Alarmwert übernimmt der Bund die
vollen Kosten für den Einbau der Fenster. Bei Lärmbelastungen über dem
Immissionsgrenzwert beteiligt er sich zur Hälfte.

Die Eidgenössischen Räte hatten das befristete Bundesgesetz über die
Lärmsanierung der Eisenbahnen am 24. März 2000 verabschiedet. Nachdem die
Referendumsfrist am 20. Juli 2000 ungenutzt abgelaufen ist, hat der
Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2000 beschlossen.

Bern, 26. September 2000

BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Pressedienst

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43

Zusatzinformationen: siehe Pressemitteilung vom 23. Mai 2000, Presserohstoff
zur BAV-Pressekonferenz vom 23. Mai 2000, BAV-Homepage www.bav.admin.ch