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Diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über das Emblem

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN      Bern, 21. September 2000

Pressemitteilung

Diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des Zusatzprotokolls zu den
Genfer Abkommen über das Emblem

Am 25. und 26. Oktober 2000 beruft die Schweiz als Depositarstaat der Genfer
Abkommen von 1949 eine diplomatische Konferenz in Genf ein. Auf der
Tagesord-nung steht die Verabschiedung eines dritten Zusatzprotokolls zu den
Genfer Ab-kommen über das Emblem. Die Einladung richtet sich an 189
Vertragsstaaten des Abkommens. An der Konferenz werden auch die nationalen
Gesellschaften des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes (Nationale
Gesellschaften) sowie Interna-tionale Organisationen, Institutionen und
Nicht-Regierungsorganisationen als Be-obachter teilnehmen.

Der Entscheidung zur Einberufung der Konferenz ging am 5. und 6. September
2000 ein Treffen in Genf voraus, das der Konsultation und Vorbereitung
diente. Es bot rund 100 Vertragsstaaten des Abkommens Gelegenheit, ihre
Standpunkte zum Zusatzprotokoll auszutauschen. Dieses geht auf einen
Vorschlag des Internatio-nalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zurück. Das
dritte Protokoll erlaubt Ver-tragsstaaten und nationalen Gesellschaften, die
Schwierigkeiten mit den bestehen-den Zeichen haben, die Verwendung eines
zusätzlichen Emblems. Seine Annahme dürfte der Internationalen Bewegung des
Roten Kreuzes und Roten Halbmondes zur Universalität verhelfen. Anlässlich
des Treffens vom September brachten die Teilnehmer ihren Willen zum
Ausdruck, auf Basis eines grösstmöglichen Konsens eine Lösung für die Frage
der Embleme zu finden.