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Neue Massnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.9.2000

Neue Massnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen

Der Bundesrat hat heute einen Bericht über die Förderung von
Unternehmensgründungen verabschiedet. Er ist die Antwort auf eine
Motion und ein Postulat aus dem Herbst 1999. Der Bericht hält fest,
dass sich die Situation bei der Gründung eines Unternehmens in den
letzten Jahren klar verbessert hat, insbesondere bezüglich dem Angebot
an Risikokapital. Trotzdem befindet sich die Schweiz nach wie vor nur
im Mittelfeld der Rangliste der europäischen Länder. Deshalb schlägt
der Bundesrat in sechs Bereichen Massnahmen zur Förderung von
Unternehmensgründungen vor. Einige davon sind bereits ergriffen
worden, neue müssen noch in die Wege geleitet werden.

Die Eidg. Steuerverwaltung ändert in Absprache mit den Kantonen das
Rundschreiben, welches die Optionsbesteuerung regelt. Für die
Mitarbeiter von Jungunternehmen soll künftig eine Besteuerung von
gegen Null erzielt werden. Bereits am 13. Juni 2000 hat der Bundesrat
im Rahmen des Fusionsgesetzes eine Reduktion des
Aktienmindestnennwerts von heute 10 Franken auf 1 Rappen
vorgeschlagen. Weiter möchte der Bundesrat die Frage des steuerlichen
Status von Risikokapital - es handelt sich dabei um das Problem der
Doppelbesteuerung - generell lösen. Das Eidg. Finanzdepartement ist
beauftragt worden, sich diesem Problem insbesondere im Rahmen der
anstehenden Revision des Anlagefondsgesetzes anzunehmen.

Angesagt sind auch Steuerleichterungen für Business Angels. Das neue
Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften sieht bereits
Steuererleichterungen für private Investoren vor, die Jungunternehmen
mit Darlehen unterstützen. Es geht hier zusätzlich darum, den
steuerlichen Status dieser Investoren in gewissen Bereichen zu klären.
Bereits geklärt ist die Frage der Investitionen der Pensionskassen.
Die auf den 1. April 2000 in Kraft getretene Revision der Verordnung,
welche die Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen regelt (BVV 2),
erlaubt den Pensionskassen, in grösserem Umfang in Jungunternehmen zu
investieren. Im Bereich Erleichterung von Unternehmensgründungen durch
den Abbau administrativer Hürden schliesslich sind zusätzlich zu den
bereits ergriffenen Massnahmen drei Projekte definiert worden: die
Vorbereitung eines einheitlichen Basisformulars, die Einführung einer
einzigen Identifikationsnummer sowie die Umsetzung einer virtuellen
Plattform (KMU-Portal) für Unternehmensgründer im Rahmen von
e-government-Projekten.

Auskünfte:
Dr. Philippe Jeanneret, Leiter der Task Force KMU, Staatssekretariat
für Wirtschaft (seco), Tel. 031 322 29 61, E-Mail:
philippe.jeanneret@seco.admin.ch