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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.9.2000

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahre 2000

Im ersten Halbjahr 2000 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 1999, nämlich 15'321 gegenüber 14'542. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 22'410 Anfechtungen hängig, wovon 15'502
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6'691 Fällen (Vorsemester 6'013),
bzw. 43.16 % eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen	  1'783	(606)
Mietzinssenkungen	468	(1'386)
Anfangsmietzins	     83	(55)
Kündigungsschutz	1'598	(1'309)
Mietzinshinterlegung	516	(428)
andere Gründe	2'243	(2‘229)

In 3'702 (2'974) Fällen, bzw. 23.88 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen	324	(528)
Mietzinserhöhungen	668	(263)
Anfangsmietzinse	59	(46)
andere Gründe	2'651	(2‘137)

In 946 (849) Fällen, bzw. 6.10 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Ent-scheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
                   den	Kündigungsschutz	586	(589)
             und die	Mietzinshinterlegung	360	(260)

4'163 (4'645) Anfechtungen, bzw. 26.85 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbe-sondere
               durch	Rückzug oder Nichteintreten	3‘471	(3‘586)	oder
               durch	Schiedsgericht	79	(84).

6'908 (7'146) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30