Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2000
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.9.2000
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahre 2000
Im ersten Halbjahr 2000 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 1999, nämlich 15'321 gegenüber 14'542. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 22'410 Anfechtungen hängig, wovon 15'502
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6'691 Fällen (Vorsemester 6'013),
bzw. 43.16 % eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 1'783 (606)
Mietzinssenkungen 468 (1'386)
Anfangsmietzins 83 (55)
Kündigungsschutz 1'598 (1'309)
Mietzinshinterlegung 516 (428)
andere Gründe 2'243 (2‘229)
In 3'702 (2'974) Fällen, bzw. 23.88 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 324 (528)
Mietzinserhöhungen 668 (263)
Anfangsmietzinse 59 (46)
andere Gründe 2'651 (2‘137)
In 946 (849) Fällen, bzw. 6.10 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Ent-scheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
den Kündigungsschutz 586 (589)
und die Mietzinshinterlegung 360 (260)
4'163 (4'645) Anfechtungen, bzw. 26.85 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbe-sondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 3‘471 (3‘586) oder
durch Schiedsgericht 79 (84).
6'908 (7'146) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30