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Der Bundesrat bereitet die Schweizer Kandidatur für die Beherbergung des ständigen Sitzes der Internationalen Anti-Doping-Agentur vor

Bern, 18. September 2000

Pressemitteilung

Der Bundesrat bereitet die Schweizer Kandidatur für die Beherbergung des
ständigen Sitzes der Internationalen Anti-Doping-Agentur vor

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2000 beschlossen, im
Hinblick auf die Kandidatur, welche unser Land für die Beherbergung des
ständigen Sitzes der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) in der
Schweiz einzureichen beabsichtigt, ein Abkommen fiskalischer Natur mit
be-sagter Agentur abzuschliessen. Ferner hat er beschlossen, dieser Agentur
eine Starthilfe in der Höhe von 200'000 Franken zu gewähren, falls die
Schweizer Kandidatur definitiv angenommen werden sollte. Angesichts des
entscheidenden Beitrags, den die Staaten und intergouvernementalen
Orga-nisationen zur Schaffung der als Stiftung gegründeten Wada geleistet
haben, und des massgeblichen Einflusses, den deren Vertreter auf die Führung
der Agentur ausüben, betrachtet der Bundesrat die Wada als quasi-staatliche
Or-ganisation, mit welcher ein Abkommen fiskalischer Natur abgeschlossen
wer-den kann.

Die Kandidatur muss bis spätestens 23. Oktober 2000 eingereicht werden. Am
14. November findet eine erste Auswahl der Kandidaten statt. Die
ausge-wählten Kandidaten werden daraufhin aufgefordert, ihr Angebot zu
präzisie-ren. Die definitive Wahl des Standorts für den Sitz der Wada
erfolgt am
20. April 2001.

Die Bundesbehörden setzen insbesondere auf die in der Genferseeregion
be-stehenden potentiellen Synergieeffekte zwischen dem Internationalen
Olym-pischen Komitee, den internationalen Sportverbänden und dem zukünftigen
Sitz der Wada. Ein weiteres Plus für den Standort sind zweifellos auch die
Schweizer Universitäten sowie die Präsenz der im Bereich Doping-Bekämpfung
tätigen Labors und der Chemieunternehmen.

Überdies hat der Bundesrat gleichentags beschlossen, seine Beziehungen mit
dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) in einem Abkommen zu regeln.
In diesem Abkommen werden die Beschlüsse des Bundesrates be-züglich des IOK
vertraglich verankert. Damit bestätigt der Bundesrat lediglich die dem IOK
bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewährten Erleichterungen, wobei
Befreiungen von der Mehrwertsteuer von diesem Abkommen selbst-verständlich
ausgeschossen bleiben.

 In Übereinstimmung mit den Passagen über den "Olympischen Waffenstill-stand
" in der Millenium Deklaration der Vereinten Nationen unterstützt der
Bundesrat die Bemühungen des IOK, den Frieden und die Verständigung zwischen
den Menschen durch den Sport und die olympischen Ideale zu för-dern.

Der Bundesrat zeigt sich erfreut über die vielversprechenden
Voraussetzun-gen, unter denen die XXVII. Olympischen Spiele in Sydney
eröffnet worden sind, und wird die hervorragenden Leistungen unserer
Athletinnen und Ath-leten an diesem grandiosen Anlass gemeinsam mit der
Schweizer Bevölk-erung gespannt mit verfolgen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Wada: Dr. Heinz Keller, Direktor des Bundesamtes für Sport, Magglingen, VBS,
Tel. 032/327 62 20
Wada und IOK: Evelyne Gerber, Chefin des Dienstes Diplomatisches und
konsularisches Recht, Direktion für Völkerrecht, EDA, Tel. 031 / 322 31 69

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FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN    FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGS-
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