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Bericht über das Hearing zum Thema ”Kampfhunde” erschienen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.9.2000

Bericht über das Hearing zum Thema ”Kampfhunde” erschienen

Auf den 31. August 2000 hat das BVET in Zusammenarbeit mit  der
“Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)” alle an der
“Kampfhunde”-Problematik beteiligten und interessierten Fach- und
Verwaltungskreise zu einem Hearing eingeladen. Mit diesem Hearing
sollte eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion des Themas
geschaffen und die Realisierung von Lösungen vorbereitet werden. Der
Bericht über dieses Hearing ist nun erschienen und kann beim BVET
bezogen werden.
Ausgangspunkt war die Motion Studer, die im Nationalrat demnächst
behandelt wird. Nationalrat Studer trat an dem Hearing selbst als
Refernt auf. Anschliessend berichteten 14 Fachleute in Kurzreferaten
über den ganzen Themenbereich, der für die Beurteilung der Problematik
aggressiver Hunde von Bedeutung ist.
Die Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ergab dass, eine
umfassende und klare Bundeskompetenz in dieser Sache nicht vorhanden
ist - allenfalls könnte der Bund, gestützt auf das geltende
Verfassungsrecht, gewisse präventive Massnahmen gegen gefährliche
Hunde vorschreiben.
Kynologen und Kynologinnen der AGGH reportierten aufschlussreiche
Zahlen: So ist es beispielsweise wenig bekannt, dass mehr als 80% der
Beissunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer kennt. 60%
der Beiss-Opfer sind zudem Kinder. Todesfälle durch Hundebisse sind
jedoch äusserst selten - seltener als Todesfälle durch Blitzschlag.
Bei der Diskussion möglicher Problemlösungen war man sich einig, dass
ein Verbot einzelner Rassen nichts bringen würde. Stattdessen
kristallisierten sich für mögliche Massnahmen folgende Stossrichtungen
heraus:
 Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde als
Grundlage für alle weiteren Massnahmen
 Schaffung einer Beratungs-, Anlaufs- oder Ombudsstelle für
Hundeprobleme
 Vollzug von Massnahmen auf der Grundlage bestehender Gesetze
verbessern
 Schulung und eventuelle Prüfung der Hundehalter
 Information auf allen Ebenen
 Bessere Sozialisierung und Ausbildung der Hunde, besonders im
Welpenalter
 Haftpflicht für Züchter / Meldepflicht für Hundebisse.

Der 10 Seiten (plus Anhang) umfassende Bericht über das Hearing kann
beim BVET bezogen oder von der Internet-Site des BVET
(http://www.bvet.admin.ch... Focus/Gefährliche Hunde) heruntergeladen
werden.

Auskünfte:
Hans Wyss, KOM. Tel.: 031 323 84 96