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Eröffnung der Vernehmlassung für die Revision des Arbeitslosen-versicherungsgesetzes

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.9.2000

Eröffnung der Vernehmlassung für die Revision des
Arbeitslosen-versicherungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Ver-nehmlassungsverfahren
über die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG)
durchzuführen. Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der
Versicherung langfristig sichergestellt werden.

Mit dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm vom 19. März
1999 war die Erhöhung des Beitragssatzes von 2,0 auf 3,0 Lohnprozente
bis Ende 2003 verlängert worden, damit die Schulden der
Arbeitslosenversicherung abgebaut werden können. Spätestens auf diesen
Zeitpunkt muss deshalb die Finanzierung neu geregelt werden. Der
Bundesrat hat in der parlamentarischen Beratung zum
Stabilisierungsprogramm in Aussicht gestellt, dem Parlament im Winter
2000/2001 eine Revisionsvorlage zu unterbreiten.

Neben zahlreichen Einzelfragen werden vom Revisionsentwurf die
folgenden zwei Hauptpunkte betroffen:

Finanzierung
Der Beitragssatz wird mit dem Auslaufen der Notmassnahme für die
Rückzahlung der Schulden der ALV wieder auf 2,0 Lohnprozente
zurückkehren. Damit eine über einen Konjunkturzyklus ausgeglichene
Rechnung der Versicherung möglich sein wird, sollen sich der Bund und
die Kantone fest an den Kosten der Regionalen
Arbeitsvermittlungsstellen und der arbeitsmarktlichen Massnahmen
beteiligen. Die Belastung von Bund und Kantonen wird dadurch im
Vergleich zu heute nur wenig erhöht.

Arbeitslosenentschädigung
Hier sind die zwei wichtigsten Änderungsvorschläge:
 Einerseits soll die Mindestbeitragszeit, die einen
Entschädigungsanspruch auslöst, von heute sechs auf zwölf Monate
erhöht werden.
 Andererseits soll die Entschädigungsdauer von heute 520 auf
400 Tage gekürzt werden, wobei für ältere Arbeitnehmer und IV- und
UV-Rentner die heutige Dauer belassen wird.
Mit diesen Massnahmen können Einsparungen erzielt und der Rückkehr des
Lohnprozentes auf wieder 2,0 Prozent Rechnung getragen werden. Auch
sind sie gerechtfertigt, da mit der professionalisierten
Vermittlungsstruktur der RAV und dem Ausbau der Arbeitsmarktlichen
Massnahmen die Wiedereingliederungen rascher und nachhaltiger
erfolgen. Ausserdem gleicht sich mit ihnen die Schweiz, welche heute
im Vergleich für die Versicherten ein günstiges Verhältnis von
Bei-tragszeit und Bezugsdauer aufweist, Europa an.

Die Vernehmlassungsunterlagen werden in den nächsten Tagen an die
Vernehmlassungsteilnehmer verschickt werden. Die Vernehmlassung dauert
bis am 7. Dezember 2000.

Auskünfte:
Dominique Babey, seco, Direktion für Arbeit, Chef Arbeitsmarkt /
Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 322 22 73.