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Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur liegt vor

Pressemitteilung      18. September 2000

Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur
liegt vor

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte den Entwurf für ein
neues Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur zusammen mit der
entsprechenden Botschaft verabschiedet. Dieser übernimmt weitgehend die
Konzeption des von der Expertenkommission Moor erarbeiteten und 1999 in die
Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurfs. Wesentliche Änderungen erfuhren
die Vorschriften zu Verleih und Kino. Diese wurden liberaler ausgestaltet
und bauen auf Selbstregulierungsmechanismen der Branche auf, zu denen sich
diese im Interesse eines vielfältigen und qualitativ ansprechenden
Filmangebots verpflichtet hat. Auf die Lenkungsabgabe nach dem Entwurf Moor
und weitere Eingriffsmassnahmen wird verzichtet, hingegen kann eine Abgabe
zur Förderung der Angebotsvielfalt eingeführt werden, wenn die
Selbstregulierung der Branche nicht den erwünschten Zweck erreicht.

Das heute geltende Filmgesetz datiert aus dem Jahre 1962. Das
Instrumentarium des Filmgesetzes ist durch die enormen Veränderungen in der
Film- und Audiovisionsbranche seit längerem überholt und erweist sich für
eine zeitgemässe Filmförderungspolitik als nicht mehr tauglich. Der nun
vorliegende Gesetzesentwurf hat zum Ziel, den heutigen Bedürfnissen und
Gegebenheiten Rechnung zu tragen und mittel- bis langfristig eine solide
Grundlage für Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz zu bilden.

Entsprechend der Bundesverfassung vom 18. April 1999 enthält der
Gesetzesentwurf Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des
Filmangebots. Im Vernehmlassungsverfahren waren die vorgeschlagenen
Lenkungsabgaben und die Massnahmen zur Wiederherstellung der
Angebotsvielfalt als zu interventionistisch kritisiert worden. Die
bisherige, im Filmgesetz verankerte Bewilligungspflicht für Verleih und Kino
wird aufgehoben. Auf die im Vernehmlassungsverfahren eingebrachte Forderung
nach Beibehaltung der Bewilligungspflicht für grosse Kinokomplexe wird
verzichtet. Eine nochmalige Überprüfung dieses Begehrens ergab, dass sich
keine kulturpolitisch sinnvoll anwendbaren Bewilligungskriterien finden
lassen. Der Bundesrat ist zudem der Überzeugung, dass die
Selbstregulierungsmassnahmen auch allfällig nachteilige Auswirkungen der
Megaplexe einzudämmen vermögen. Erst wenn diese Massnahmen nicht greifen,
soll als letzte Möglichkeit in den Kinoorten, in denen die Angebotsvielfalt
fehlt, eine Abgabe zur Förderung der Angebotsvielfalt erhoben werden können.
Die Vorschriften zu Verleih und Kino erweisen sich somit als äusserst
liberal und bauen auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden des
Kinomarkts auf.

Der Gesetzesentwurf will die Filmförderung auf zeitgemässe Instrumente
abstützen. Er sieht die definitive Einführung der erfolgsabhängigen
Filmförderung vor und stellt diese der traditionellen selektiven
Filmförderung zur Seite. Die Ziele der Filmförderung sollen in zeitlich
begrenzten Förderungskonzepten festgeschrieben und ihre Wirksamkeit
regelmässig evaluiert werden. Schliesslich regelt der Gesetzesentwurf den
Aufgabenbereich der Eidgenössischen Filmkommission.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Marc Wehrlin, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur
Tel. 031/322 92 62 - 079 /215 85 78