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Krankenversicherung: Bundesrat genehmigt gesamtschweizerische Arzttarifstruktur TarMed

Medienmitteilung      18. September 2000

Krankenversicherung: Bundesrat genehmigt gesamtschweizerische
Arzttarifstruktur TarMed

Der Bundesrat hat die neue, gesamtschweizerische Arzttarifstruktur TarMed
genehmigt. TarMed stellt die Arzttarife in der Krankenversicherung auf eine
betriebswirtschaftliche Basis, macht die Kosten vergleichbar und erhöht die
Transparenz. Der TarMed ersetzt die bis anhin auf kantonaler Ebene
vereinbarten Tarifstrukturen sowie den Spitalleistungskatalog der
Eidgenössischen Sozialversicherer UV/IV/MV. Der Tarifumbau soll
kostenneutral sein. Der Einführungszeitpunkt des TarMed ist abhängig vom
Vorliegen eines Vertrages über die kostenneutrale Einführung zwischen den
Tarifpartnern. Dieser muss dem Bundesrat, unter Beilage der entsprechenden
Datengrundlagen, vorab zur Genehmigung unterbreitet werden.

Einzelleistungstarife müssen gemäss Bundesgesetz über die
Krankenversicherung (KVG) auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen
Struktur beruhen. Tarifverträge, die in der ganzen Schweiz gelten sollen,
muss der Bundesrat genehmigen. Vor der Genehmigung hat der Bundesrat zu
prüfen, ob die neue Tarifstruktur mit dem Gesetz sowie dem Gebot von
Wirtschaftlichkeit in Einklang steht. Mit TarMed soll eine Neubewertung der
Arzttarifstrukturen auf betriebswirtschaftlicher Basis vorgenommen werden.
Ausfluss davon ist die Höherbewertung der intellektuellen gegenüber den
technisch-apparativen Leistungen.

Ambulante Leistungen einheitlich vergüten
Stellvertretend für die Tarifpartner (Konkordat der Schweizerischen
Krankenversicherer KSK, Verbindungen der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH,
Spitäler der Schweiz H+, Medizinaltarifkommission der obligatorischen
Unfallversicherung MTK, Eidgenössische  Invalidenversicherung IV und
Eidgenössische Militärversicherung MV) hat die Projektleitung TarMed dem
Bundesrat die neue Tarifstruktur zur Genehmigung unterbreitet. Fortan werden
Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis und in Spitalambulatorien für
Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie
auch für die ambulanten und spitalambulanten Leistungen, die von der
Eidgenössischen Unfallversicherung, der Militärversicherung und der
Invalidenversicherung übernommen werden, nach einem einheitlichen
Tarifsystem entschädigt.
TarMed enthält nahezu 4'400 Tarifpositionen, welche Arztleistungen benennen
und bewerten. Rund ein Drittel davon sind Leistungen, die stationär
ausgeführt werden. In diesem Bereich erfolgt die Tarifierung weiterhin
mittels Pauschalen. TarMed enthält zudem Leistungen, die nicht oder bloss
unter gewissen Restriktionen durch die obligatorische Krankenversicherung zu
vergüten sind. Die Genehmigung durch den Bundesrat erstreckt sich nur auf
jenen Bereich von TarMed, wo ärztliche Leistungen gemäss KVG vergütet
werden.

Taxpunkte für Arztleistungen
Jede der im TarMed enthaltenen Arztleistungen ist mit Taxpunkten für die
ärztlichen und technischen Leistungen bewertet. Die Ermittlung der Taxpunkte
für die technischen Leistungen  in der Arztpraxis, aber auch im
Spitalambulatorium, erfolgt nach einem Kostenmodell, dem für verschiedene
Leistungsorte wie zum Beispiel Sprechzimmer, Behandlungszimmer usw. die
direkt und indirekt anfallenden Kosten für Raumbenutzung, Materialaufwand
bis 200 Franken und Entlöhnung der Mitarbeitenden zu Grunde liegen. Die
ärztlichen Leistungen werden aufgrund eines fiktiven Referenzeinkommens, der
jeweils massgebenden Produktivität, der Normalarbeitszeit, der
verrechenbaren Arbeitszeit sowie der jeweiligen Dignität (welche die für die
Ausführung der Leistung notwendige Weiter- und Fortbildung widerspiegelt)
bewertet.

Tarifumbau soll kostenneutral sein
Die Bewertung der Arztleistungen mit Taxpunkten ist künftig
gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Die Frage hingegen, mit welchem
Betrag ein Taxpunkt durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu
vergüten ist, wird weiterhin auf kantonaler Ebene beantwortet. Entscheidend
für den Bundesrat ist, dass die Einführung der neuen Tarifstruktur
kostenneutral erfolgt: Durch den Tarifumbau dürfen der sozialen
Krankenversicherung keine Mehrkosten entstehen. Verantwortlich für die
Kostenneutralität sind die Tarifpartner. Der Einführungszeitpunkt des TarMed
ist abhängig vom Vor-liegen eines Vertrages über die kosten-neutrale
Einführung zwischen den Tarifpartnern. Dieser muss dem Bundesrat, unter
Beilage der entsprechenden Datengrundlagen, vorab zur Genehmigung
unterbreitet werden.

      EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:     Tel. 031 / 322 90 04
      Fritz Britt, Vizedirektor
Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung

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