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Bistumsartikel/BR für ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels

Bundesrat für ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels/Stellungnahme zu
einer parlamentarischen Initiative

Der Bundesrat unterstützt eine Parlamentarische Initiative der
Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die den sogenannten
Bistumsartikel in der Bundesverfassung ersatzlos aufheben will. Er hat am
Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme verabschiedet.

Der Bistumsartikel (Art. 72.3) ist die letzte konfessionelle
Ausnahmebestimmung in der Bundesverfassung. Seit 1874 sieht diese Bestimmung
vor, dass Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen.
Ihre Aufhebung wurde schon bei der Beratung der neuen Bundesverfassung
diskutiert; die Räte verzichteten damals darauf, weil dies den Rahmen der
Nachführung des geltenden Rechts gesprengt hätte. Doch wurde in den Räten
die Zusicherung abgegeben, dass der Bistumsartikel nach der Abstimmung über
die neue Bundesverfassung möglichst rasch mit einer Partialrevision
aufgehoben werden soll.

Warum aufheben?

Der Bundesrat hat bisher sämtliche Bemühungen um eine ersatzlose Aufhebung
des Bistumsartikels vorbehaltlos unterstützt. Die Gründe sind die gleichen,
die auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates anführt:

- Der Bistumsartikel diskriminiert die römisch-katholische Kirche und
verletzt damit die Rechtsgleichheit. Als konfessionelle Ausnahmebestimmung
von 1874 war der Bistumsartikel nur gegen die römisch-katholische Kirche
gerichtet.

- Der Bistumsartikel ist völkerrechtswidrig: Er verstösst gegen das
Grundrecht der Religionsfreiheit, das zu schützen die Schweiz sich mit dem
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.

Verzicht auf Religionsartikel

Der Bundesrat teilt auch die Bedenken der Kommission gegen die Einführung
eines Religionsartikels in die Bundesverfassung, wie dies eine Motion des
Ständerates verlangt. Er ist wie die Kommission der Meinung, dass die
Erarbeitung eines solchen Religionsartikels grosse Probleme schaffen und
stärkere Emotionen wecken könnte als bei einer ersatzlosen Aufhebung des
Bistumsartikels. Aus diesen Gründen unterstützt der Bundesrat ohne
Vorbehalte die Parlamentarische Initiative der
Staatspolitischen Kommission des Nationalrates auf ersatzlose Aufhebung des
Bistumsartikels.

Bern, 13. September 2000

Weitere Auskünfte:
Aldo Lombardi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 84