Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen: Schweiz wird besser mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz verbunden

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen: Schweiz wird besser mit dem
Hochgeschwindigkeitsnetz verbunden

Der Bundesrat hat die Botschaften zu den bilateralen Vereinbarungen über die
Süd- und Westanschlüsse der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es handelt sich um Rahmenabkommen,
welche die langfristige Planung zwischen der Schweiz und Frankreich/Italien
sicherstellen. Einzelprojekte sind noch nicht definiert. Die Ratifizierung
ist Grundlage für die konkrete Projektausgestaltung und wird bessere
Anschlüsse ans europäische Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz im Süden und
im Westen ermöglichen.

Die Vereinbarungen haben zum Ziel, einerseits die Leistungsfähigkeit der
südlichen Zubringerstrecken zur NEAT langfristig sicherzustellen und
anderseits die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz ans französische
Hochgeschwindigkeitsnetz aufzuwerten. Beide Vereinbarungen enthalten keine
detaillierten Bauprojekte, sondern stellen Rahmenabkommen dar, welche die
langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen der Schweiz und den
betroffenen Nachbarstaaten auf koordinierte Art und Weise sicherstellen
sollen. Dazu werden Lenkungsausschüsse eingesetzt.

Hauptelemente des Rahmenabkommens mit Italien sind der Aus- und Neubau der
NEAT-Zubringerstrecken auf Schweizer und italienischer Seite. Diese
Massnahmen betreffen die Achsen Lötschberg/Simplon - Mailand/Novara und St.
Gotthard - Novara/Mailand. Weitere Elemente sind die Verbesserung des
Anschlusses an den Flughafen Malpensa, Ausbauten der Terminals für den
alpenquerenden kombinierten Güterverkehr sowie eine Neubaustrecke von Lugano
nach Mailand.

Wichtigste Elemente der Vereinbarung mit Frankreich sind Massnahmen zur
Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der
bestehenden und zukünftigen französischen Hochgeschwindigkeitslinien mittels
Anschlüssen ab Genf, Lausanne, Bern/Neuchâtel und Basel(-Zürich). Belange
des klassischen Schienenverkehrs, beispielsweise in den Bereichen des
grenzüberschreitenden Regionalverkehrs oder des Güterverkehrs, werden
ebenfalls abgedeckt.

Finanzierung

Mit den vorliegenden Vereinbarungen können noch keine Mittel zur
Projektrealisierung ausgelöst werden.

Für die Verbesserungsmassnahmen für die Südanschlüsse sind verschiedene
Finanzierungsmöglichkeiten denkbar. So könnte die Verlängerung der NEAT bis
Mailand im Rahmen der zweiten Etappe von BAHN 2000 unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Territorialität realisiert werden. Auch eine
Partnerschaft öffentliche Hand/Privatwirtschaft wird in Erwägung gezogen.

Die Finanzierung der  Massnahmen zugunsten Verbesserungen der Anschlüsse der
Westschweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ist gesichert: Aus dem
FinöV-Fonds stehen insgesamt maximal 1,2 Milliarden CHF zur Verfügung, die
aber gemäss FinöV-Beschluss auch für den Anschluss der Ostschweiz eingesetzt
werden sollen.

Weiteres Vorgehen

Mit der Verabschiedung der Botschaften werden nun in der Schweiz die
Ratifizierungsverfahren eingeleitet, indem die Vorlagen nun den
eidgenössischen Räten unterbreitet werden.

Nach der Ratifizierung durch das Parlament soll ein Gesetz über die
Hochgeschwindigkeitsanschlüsse der Ost- und Westschweiz erarbeitet werden.
Dieses Gesetz soll gemäss heutigem Planungsstand 2002 dem Parlament
unterbreitet werden. Nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes können die Gelder
aus dem hierfür eingerichteten Fonds für die Realisierungsmassnahmen
ausgelöst werden.

Die Verbesserung der Kapazitäten der südlichen Zulaufstrecken zur NEAT ist
nicht in den NEAT-Gesamtkredit eingebunden. Verschiedene
Finanzierungsmöglichkeiten sollen weiter untersucht werden. Voraussetzung
für die Auslösung von Mitteln für die Realisierung einzelner
Südanschlussprojekte bildet auch in diesem Fall ein Finanzierungsbeschluss
bzw. ein Gesetz.

Bern, 13. September 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75

Beilagen:

Botschaften