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Weko eröffnet eine Untersuchung gegen die Elektrizitätswerke von Renens wegen Verweigerung der Durchleitung von Strom

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.9.2000

Weko eröffnet eine Untersuchung gegen die Elektrizitätswerke von
Renens wegen Verweigerung der Durchleitung von Strom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 7. September 2000 eine
Untersuchung gegen die Elektrizitätswerke von Renens (Service
intercommunal d'électricité; SIE) eröffnet. Dieses Verfahren soll
klären, ob die SIE eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem
sie sich weigert, Strom der Watt Suisse AG durch ihr Netz zu leiten.

Die Watt Suisse AG (Watt) und der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB)
haben bei der Weko am 14. Februar 2000 je eine Anzeige gegen SIE
erstattet. Sie beanstanden die Weigerung, ab Januar 2000 Strom der
Watt-Gruppe durchzuleiten. Mit dem durchzuleitenden Strom sollen die
JOWA AG, ein Produktionsunternehmen des MGB, die Verteilzentrale der
Migros Waadt in Ecublens und das Einkaufszentrum in Crissier versorgt
werden. Die Watt-Gruppe hat im Sommer des letzten Jahres bei einer
Ausschreibung für die Versorgung von 26 Betriebsstätten des MGB den
Zuschlag erhalten.

Aufgrund der Anzeigen eröffnete die Weko am 7. März 2000 eine
Vorabklärung. Diese bestätigte, dass Anhaltspunkte für unzulässige
Verhaltensweisen gemäss Artikel 7 des Kartellgesetzes vorliegen,
weshalb die Weko am 7. September 2000 eine Untersuchung eröffnete. Ein
Unternehmen in marktbeherrschender Stellung verstösst gegen das
Kartellgesetz, wenn es sich ohne gültige Rechtfertigungsgründe
weigert, gegen Entgelt den Zugang zu Einrichtungen zu gewähren, die
für die Ausübung des Wettbewerbs notwendig sind.

Dieses Verfahren folgt der Eröffnung einer Untersuchung gegen die
Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) am 14. Juni 2000  sowie gegen
Elektra Baselland (EBL) am 4. August 2000 in einem gleichgelagerten
Fall.

Auskünfte:
Dr. Patrik Ducrey, Stv. Direktor, 031/324 96 78, 079/345 01 44,
patrik.ducrey@weko.admin.ch