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Tierverkehrskontrolle: Melden per Internet

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.9.2000

Tierverkehrskontrolle: Melden per Internet

Tierhalter müssen die Zu- und Abgänge von Kälbern, Kühen und anderen
Tieren der Rindergattung in ihrem Bestand an die Tierverkehrsdatenbank
melden. Ab sofort können sie dies per Internet erledigen. Auf dem
gleichen Weg ist auch das Bestellen von Ohrmarken und die
Einsichtnahme in die eigenen gespeicherten Daten möglich. Die
Internetmeldung vereinfacht den administrativen Aufwand im
Tierverkehr, besonders für Viehhändler, Mäster und Schlachtbetriebe.

Damit der Weg eines Tieres vom Schlachtbetrieb bis in den Geburtsstall
zurückverfolgt werden kann, müssen alle relevanten Ereignisse wie
Geburt, Verkauf und Schlachtung, aber auch Tod durch Krankheit in der
Tierverkehrsdatenbank erfasst werden. Die neue Tierverkehrskontrolle
verlangt vom Tierhalter, dass jeder Zu- und Abgang eines Tieres der
Rindergattung der Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird. Dies ist
besonders für Züchter, Händler, Mäster und Schlachthöfe, welche
grössere Tierzahlen umsetzen mit administrativem Mehraufwand
verbunden. Die Meldung per Internet bringt indes spürbare
Erleichterungen für alle Halterinnen und Halter von Klauentieren: Zu
jeder Tages- und Nachtzeit können sie Ohrmarken für Rinder, Schweine,
Schafe, Ziegen und Wild bestellen, Meldungen abschicken oder ihre
aktuellen Daten abfragen. Die elektronische Meldung wird die
Fehlerhäufigkeit verringern und die Betriebskosten für die
Tierverkehrsdatenbank senken; und diese Kosten müssen ja bekanntlich
von den Tierhaltern getragen werden.

Das Erstellen der Internet-Meldungen ist einfach und stellt auch
Einsteiger nicht vor Probleme. Die Anmeldung bei www.tierverkehr.ch
erfolgt über die jeder Tierhaltung zugeteilte TVD-Nummer sowie einen
individuellen PinCode; der PinCode ist derselbe, der bereits für die
Meldungen über das Tierfon verwendet wird.

Zur Zeit können bei starker Belastung noch lange Zugriffszeiten
auftreten; EDV-Experten empfehlen, die Internetsitzung in solchen
Fällen zu unterbrechen und später einen neuen Anlauf zu nehmen. An der
technischen Optimierung des Datenflusses wird gearbeitet.

Die neue Tierverkehrskontrolle wurde im Rahmen der neuen Agrarpolitik
2002 vom Parlament beschlossen, um die Sicherheit im Tierverkehrs zu
erhöhen, das Vertrauen der Konsumenten zu stärken und dem Schweizer
Vieh die Märkte im Ausland wieder zu öffnen. Der Aufbau des Systems
wird vom Bund finanziert. Die Meldungen und Abfragen per Internet
sollen es den Tierhaltern erleichtern, ihren Beitrag auf dem Weg zu
diesen Zielen zu leisten.

Auskünfte:
Fritz Schmitz-Hsu,  Geschäftsleitung TVD AG, Morgenstrasse 129, 3018
Bern Tel. 031 998 42 21