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Wirtschaftliche Landesversorgung: Gesetzesrevision wird umgesetzt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.9.2000

Wirtschaftliche Landesversorgung: Gesetzesrevision wird umgesetzt

Nachdem die Referendumsfrist für das geänderte Landesversorgungsgesetz
unbenutzt abgelaufen ist, werden nun die nötigen Änderungen auf
Verordnungsstufe vorgenommen. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement
EVD hat am 5. September 2000 drei entsprechende Verordnungen in die
Vernehmlassung geschickt.
Ausgangspunkt für den Erlass einer neuen Verordnung über die
Pflichtlagerhaltung von Getreide ist die im Zuge der Neuordnung der
Agrarpolitik von den eidgenössischen Räten beschlossene Aufhebung des
Getreidegesetzes auf den 1. Juli 2001. Auf diesen Zeitpunkt gilt es,
für die Pflichtlagerhaltung von Getreide eine neue Grundlage im
Landesversorgungsrecht zu schaffen. Die Tatsache, dass insbesondere
die Brotgetreide-pflichtlagerhaltung wesentlich auf der
Inlandproduktion beruht, führt zu einer grundsätz-lichen
Neuausrichtung der heute noch ausschliesslich auf dem Import
beruhenden Pflichtlagerhaltung.
Die Revision des Landesversorgungsgesetzes hat auch eine Anpassung der
bestehenden Vorratshaltungsverordnung zur Folge. Diese Anpassungen
nehmen bei der Pflicht-lagerhaltung vermehrt Rücksicht auf die
gewandelten Strukturen und Bedürfnisse der Wirtschaft. So sollen
Firmen künftig einen Teil ihrer Lagerpflicht Dritten übertragen oder
gemeinsam halten können.
Die Organisationsverordnung der wirtschaftlichen Landesversorgung
schliesslich wird auf Grund der Reorganisation der Bundesverwaltung
angepasst. Zudem ist 17 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung ein
gewisser Anpassungsbedarf durch die allgemeine politische und
wirtschaftliche Entwicklung entstanden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. November 2000. Vorgesehen ist,
die drei Verordnungen am 1. Juli 2001 in Kraft zu setzen.
Interimistische Leitung der wirtschaftlichen Landesversorgung
Nach dem kürzlichen Hinschied von Andreas Bellwald als Delegierter für
wirtschaftliche Landesversorgung übernimmt bis zur Wahl eines
Nachfolgers der stellvertretende Direktor des Bundesamtes, Jean-Marc
Pasche, interimistisch die Leitung der gesamten Organisation der
wirtschaftlichen Landesversorgung.

Auskünfte:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern Michael
Eichmann, Chef Sektion Recht, Tel. 031 322 21 58