Pressemitteilung
Tierverkehrskontrolle: Melden per
Internet
Tierhalter müssen die Zu- und Abgänge von
Kälbern, Kühen und anderen Tieren der Rindergattung in ihrem Bestand an die
Tierverkehrsdatenbank melden. Ab sofort können sie dies per Internet erledigen.
Auf dem gleichen Weg ist auch das Bestellen von Ohrmarken und die Einsichtnahme
in die eigenen gespeicherten Daten möglich. Die Internetmeldung vereinfacht den
administrativen Aufwand im Tierverkehr, besonders für Viehhändler, Mäster und
Schlachtbetriebe.
Damit der Weg eines Tieres vom Schlachtbetrieb bis
in den Geburtsstall zurückverfolgt werden kann, müssen alle relevanten
Ereignisse wie Geburt, Verkauf und Schlachtung, aber auch Tod durch Krankheit in
der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden. Die neue Tierverkehrskontrolle
verlangt vom Tierhalter, dass jeder Zu- und Abgang eines Tieres der
Rindergattung der Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird. Dies ist besonders für
Züchter, Händler, Mäster und Schlachthöfe, welche grössere Tierzahlen umsetzen
mit administrativem Mehraufwand verbunden. Die Meldung per Internet bringt indes
spürbare Erleichterungen für alle Halterinnen und Halter von Klauentieren: Zu
jeder Tages- und Nachtzeit können sie Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe,
Ziegen und Wild bestellen, Meldungen abschicken oder ihre aktuellen Daten
abfragen. Die elektronische Meldung wird die Fehlerhäufigkeit verringern und die
Betriebskosten für die Tierverkehrsdatenbank senken; und diese Kosten müssen ja
bekanntlich von den Tierhaltern getragen werden.
Das Erstellen der Internet-Meldungen ist einfach
und stellt auch Einsteiger nicht vor Probleme. Die Anmeldung bei www.tierverkehr.ch erfolgt über die
jeder Tierhaltung zugeteilte TVD-Nummer sowie einen individuellen PinCode; der
PinCode ist derselbe, der bereits für die Meldungen über das Tierfon verwendet
wird.
Zur Zeit können bei starker Belastung noch lange
Zugriffszeiten auftreten; EDV-Experten empfehlen, die Internetsitzung in solchen
Fällen zu unterbrechen und später einen neuen Anlauf zu nehmen. An der
technischen Optimierung des Datenflusses wird gearbeitet.
Die neue Tierverkehrskontrolle wurde im Rahmen der
neuen Agrarpolitik 2002 vom Parlament beschlossen, um die Sicherheit im
Tierverkehrs zu erhöhen, das Vertrauen der Konsumenten zu stärken und dem
Schweizer Vieh die Märkte im Ausland wieder zu öffnen. Der Aufbau des Systems
wird vom Bund finanziert. Die Meldungen und Abfragen per Internet sollen es den
Tierhaltern erleichtern, ihren Beitrag auf dem Weg zu diesen Zielen zu
leisten.
Bümpliz, den 7. September 2000
Bundesamt für
Veterinärwesen
Tierverkehrsdatenbank AG
Auskunft:
Fritz Schmitz-Hsu,
Geschäftsleitung TVD AG,
Morgenstrasse 129, 3018 Bern
Tel: 031 998 42
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