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Konsultationstreffen über ein drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN  Bern, 06. September 2000

Pressemitteilung

Konsultationstreffen über ein drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen
von 1949

Auf Einladung der Schweiz als Depositar der Genfer Abkommen von 1949 hat am
5 und 6. September 2000 in Genf ein Konsultationstreffen über ein drittes
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen stattgefunden. An diesem Treffen, das
unter dem Vorsitz von Botschafter Nicolas Michel, Vorsteher der Direktion
für Völkerrecht, stand, nahmen über 100 Vertragsstaaten der Genfer Abkommen
sowie eingeladene Beobachter teil.

Das Konsultationstreffen war die erste Möglichkeit aller Vertragsstaaten,
einen Gedankenaustausch zu einem vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
(IKRK) vorgeschlagenen dritten Zusatzprotokoll zu führen. Die Vertreter
äusserten den Wunsch, die Annahme eines Zusatzprotokolls über ein
zusätzliches Schutzzeichens mittels eines breiten Konsenses der
Vertragsstaaten der Genfer Abkommen anzustreben. Die Schweiz als Depositar
der Genfer Abkommen kommt diesem Wunsch nach und wird zusammen mit dem IKRK
und der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes und des Roten
Halbmomdes in den kommenden Wochen die notwendigen Konsultationen
ermöglichen und unterstützen.

Der Ausgang des Konsultationstreffens sowie die weiteren notwendigen
Konsultationen sind Grundlagen dafür, damit die Schweiz zu einer
diplomatischen Konferenz über ein drittes Zusatzprotokoll formell einladen
kann.