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Pressemitteilung

Virtueller Amtsschalter wird Wirklichkeit

Der Bundesrat will im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft in drei Kernbereichen handeln: bei einer Bildungsoffensive, bei "E-Government" und bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Antwort auf fünf parlamentarische Vorstösse hat er seine Absichten betreffend die Informationsgesellschaft konkretisiert und gleichzeitig grünes Licht für mehrere E-Government-Projekte gegeben sowie finanzielle Mittel bereitgestellt.

Der Bundesrat hat in der Antwort auf fünf parlamentarische Vorstösse die Bedeutung der Informationsgesellschaft sowie der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) unterstrichen. Er geht grundsätzlich davon aus, dass die Massnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft im Rahmen der ordentlichen Budgetierung finanziert werden sollen. Er ist sich aber bewusst, dass die Finanzierung einzelner Schlüsselprojekte den ordentlichen Budgetrahmen überschreitet. Konkret geht es um eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für die Informationsgesellschaft Schweiz, um einen Aktionsplan E-Government sowie um die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Bundesrat hat deshalb für die einzelnen Projekte Finanzierungsvorschläge unterbreitet und für E-Government bereits konkrete Mittel bewilligt. Vorbehalten bleibt die Bewilligung der Budgets durch das Parlament.

E-Government-Projekte

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August grünes Licht für mehrere
E-Government-Projekte gegeben. Der Voranschlag wird 2001 um 28,97 Mio. Franken aufgestockt. Für 2002 – 2004 sind weitere 23,74 Mio. Franken vorgesehen. Darin enthalten ist für 2001 und 2002 insgesamt ein Budget von 15 Mio. Franken jährlich für den "Guichet virtuel", den virtuellen Amtsschalter, und für "E-Voting", d.h. Stimmen und Wählen per Internet. Mit dem virtuellen Amtsschalter sollen Bürgerinnen und Bürger die Dienstleistungen des Staates nicht nur wie bis anhin telefonisch, schriftlich und persönlich am Schalter, sondern in naher Zukunft zusätzlich über das Internet beziehen können. Der Guichet wird Zugang zu kommunalen, kantonalen Dienstleistungen gemeinsam mit denen des Bundes anbieten. Der Start soll bis Ende 2001 mit einer reduzierten Anzahl einfacher Anwendungen erfolgen.

Vor der Einführung von E-Voting sind zahlreiche politische, juristische und technische Probleme zu lösen. Noch im laufenden Jahr soll eine Vorlage für die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen für personell, zeitlich und sachlich begrenzte erste Pilotversuche in die Vernehmlassung gegeben werden.

Die Staatsschreiberkonferenz der Kantone hat im April 2000 beschlossen, die Frage eines Guichet virtuel und des E-Voting in gemeinsamen Arbeitsgruppen unter der Leitung der Bundeskanzlei zu bearbeiten. Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller hat im Juli 2000 die "Arbeitsgruppe Guichet virtuel" eingesetzt und deren Leitung übernommen. Die Arbeitsgruppe E-Voting wurde ebenfalls gebildet.

Aus- und Weiterbildungsoffensive

Im Rahmen der "Verwendung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank" hat der Bundesrat eine Option "Bildungsinitiative für die Informationsgesellschaft" ins Auge gefasst. Diese wurde im Juni in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 31. Oktober 2000 dauert. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Unterstützung der Weiterentwicklung des Unterrichts steht im Zentrum der Bildungsinitiative. Auch werden weitere Massnahmen gegen die digitale Spaltung der Gesellschaft beschrieben. Der Bundesrat hat die Möglichkeit signalisiert, vorbereitende und aufbauende Massnahmen zur Bildungsinitiative "Gold" nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse vorzufinanzieren. Im Falle einer Ablehnung sind andere Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007, ins Auge zu fassen. Aufgrund der Dringlichkeit der Bildungsmassnahmen hat der Bundesrat im Voranschlag 2001 bereits 5,74 Mio. Franken bereitgestellt, weitere 8,53 Mio. Franken sind für 2002 –2004 vorgesehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine "digitale Identität" für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein wichtiges Element für die Entwicklung und Förderung der Informationsgesellschaft Schweiz ist. Die Implementierung und weite Verbreitung einer funktionierenden "Public Key Infrastructure" ist unabdingbar. Dies trifft ebenfalls für die in Angriff genommenen Schlüsselprojekte der Bundeskanzlei, den Guichet virtuel und E-Voting, zu. Zahlreiche rechtliche Fragen wurden aufgeworfen, die politisch zu entscheiden sind.

Weitere Fragen

Der Bundesrat hat weiter erklärt, den Einsatz einer "Miss-E" oder eines "Mister-E" und die Schaffung eines E-Kompetenzzentrums zu prüfen, das eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, den Bildungsinstitutionen und den Medien pflegen soll.

Die Task Force KMU des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) hat als Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene zu dienen und sie über die KMU-Politik des Bundes zu informieren. Die Website der Task Force KMU soll zu einem umfassenden Portal ausgebaut werden.

Unter der Internetadresse www.admin.ch verfügt der Bund bereits über ein viel besuchtes Portal. Die neue Rubrik E-Government (www.admin.ch/e-gov) enthält zentrale Informationen über den Stand der Projekte Guichet virtuel und E-Voting.

Anlässlich der Sitzung vom 6. September 2000 hat der Bundesrat die folgenden parlamentarischen Vorstösse zur Informationsgesellschaft und zu E-Government beantwortet:

00.3298: Motion Freisinnig-demokratische Fraktion
E-Switzerland. Gesetzesänderung, Zeitplan und Mittel

00.3347: Postulat Leumann
E-Switzerland. Gesetzesänderung, Zeitplan und Mittel

00.3242: Interpellation Briner
E-Government. Strategie des Bundesrates

00.3271: Motion Lalive d‘Epinay
Informations- und Kommunikationstechnologien. Bewusstseinsbildung

00.3402: Interpellation Maillard
Informationsgesellschaft. Vom Slogan zur Politik

 

Schweizerische Bundeskanzlei

Information

6. September 2000

 

Für Rückfragen: Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller

Tel. 031 322 37 02 - hanna.muralt-mueller@bk.admin.ch