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Bundesrat erlässt Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge

Bundesrat erlässt Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) lagert die technischen Prüfungen zur
Erlangung einer Typengenehmigung aus: Diese können künftig von privaten
Prüfstellen vorge-nommen werden. Möglich macht's die Änderung der Verordnung
über die Typenge-nehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), die der Bundesrat
beschlossen hat. Ferner wurde die Verordnung über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geändert, womit für
Arbeitsfahrzeuge erstmals Abgasvorschriften eingeführt werden.

Die wichtigsten Änderungen der VTS sind die Übernahme der verschärften
Abgasvorschriften für leichte und schwere Motorwagen (EURO 3 bis EURO 5) und
die Einführung von Abgas-vorschriften entsprechend dem EG-Recht für
Selbstzündungsmotoren von Arbeitsfahrzeugen (Arbeitsmotorwagen
und -anhänger), die zum Strassenverkehr zugelassen werden. Ferner wird die
VTS zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen an das
weiterentwickelte EG-Recht angepasst. Daneben werden weitere Änderungen
realisiert, etwa:

? Definition und Vorschriften für Motorfahrräder werden so geändert, dass
künftig auch Trottinetts und Dreiräder mit elektrischem Antrieb und einer
Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als Motorfahrräder zugelassen
werden können.

? Das Ausserbetriebsetzen bzw. das Nichtinstandstellen von Airbags und
anderen Rück-haltesystemen wird der Melde- und Nachprüfpflicht unterstellt.
Ausgenommen sind Systeme, die dem Fahrzeugführer die Deaktivierung (z.B.
mittels Kontrollampe) anzeigen.

? Die kantonalen Zulassungsstellen können neu die Prüfung vor der ersten
Zulassung (Selbstabnahme) auch für Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis
3'500 kg an private Betriebe und Organisationen delegieren. Bisher war die
Selbstabnahme nur bei leichten Motorwagen, Motorrädern, Leicht-, Klein- und
dreirädrigen Motorfahrzeugen möglich.

?
ASTRA lagert technische Prüfungen aus
Durch Änderung der TGV werden die bisher vom ASTRA durchgeführten
technischen Prü-fungen im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens privaten
Prüfstellen überlassen. Damit verschafft sich das ASTRA die Kapazität, um
die Typengenehmigungen zeitgerecht zu erteilen und den durch die neuen
Abgasvorschriften entstehenden Mehraufwand zu bewältigen.
Bern, 6. September 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Werner Jeger, Abteilungschef Fahrzeuge und Verkehrszulassung
ASTRA
031/323 42 53