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Postbank und Swisscom-Flexibilisierung in der Verfassung


Postbank und Swisscom-Flexibilisierung in der Verfassung

Für die Flexibilisierung der Bundesmehrheit an der Swisscom und die Gründung
der Postbank soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Diesen
Vorentscheid hat der Bundesrat im Hinblick auf die Erarbeitung des
entsprechenden Vernehmlassungsentwurfs gefällt. Damit will er langwierige
juristische und politische Diskussionen über die Verfassungsmässigkeit der
Vorlage vermeiden. Soweit erforderlich sind zudem die Anpassungen auf
Gesetzesstufe vorzubereiten.

Zur Frage, ob eine allfällige Abgabe der Bundesmehrheit an der Swisscom AG
und die Gründung einer Postbank im Rahmen der geltenden Bundesverfassung
möglich ist, gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen. Die Frage
wird deshalb in den parlamentarischen Beratungen eine zentrale Rolle
spielen. Bereits die Verfassungsmässigkeit der PTT-Reform von 1998 hat
grosse Diskussionen ausgelöst. Dies würde nach Einschätzung des Bundesrates
beim neuen Reformpaket erst recht der Fall sein und die Vorlage zeitlich
verzögern.

Sowohl die Bildung einer Postbank wie insbesondere die Flexibilisierung der
Bundesmehrheit an der Swisscom sind aber dringlich. Der Bundesrat hat der
Verwaltung deshalb bewusst eine knappe Bearbeitungsfrist gesetzt und ein
konferenzielles Vernehmlassungsverfahren in Aussicht gestellt. Darüber
hinaus haben beide Projekte eine hohe staatspolitische Bedeutung und sehen
grundlegende Weichenstellungen vor, weshalb sie voraussichtlich ohnehin
einem Volksentscheid zugeführt werden.

Am 13. Juni 2000 hatte der Bundesrat eine Reihe von Vorentscheiden zur
weiteren Entwicklung von Post und Swisscom getroffen. Vorgesehen sind
hauptsächlich die Bildung einer Postbank sowie eine Kompetenzübertragung an
den Bundesrat für die Abgabe der staatlichen Mehrheit an der Swisscom.

Bern, 6. September 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst
Auskünfte: Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11