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Bekämpfung des Feuerbrands

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.9.2000

Bekämpfung des Feuerbrands

Der Bundesrat prüft, wie Obstbaubetrieben geholfen werden kann, die
wegen der Bekämpfung des Feuerbrands in finanzielle Schwierigkeiten
geraten sind. Er hat ausserdem vom Begehren Kenntnis genommen, zur
Bekämpfung dieser gefährlichen Krankheit Antibiotika verwenden zu
können. Dieses Begehren wurde zur weiteren Abklärung an die
zuständigen Stellen weitergeleitet.
Der Feuerbrand hat dieses Jahr in gewissen Regionen der Ost-und
Zentralschweiz beträchtliche Schäden angerichtet. Gemäss den
Bestimmungen des Bundes über die Bekämpfung von Quarantäneorganismen
wurde diese für die Obstkulturen gefährliche Krankheit von den
betroffenen Kantonen energisch bekämpft. Gebietsweise mussten
grossflächig Obstanlagen werden.
Die von den Kantonen getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung des
Feuerbrands werden vom Bund finanziell unterstützt. In den heutigen
Bestimmungen sind jedoch Entschädigungen nur für die vorsorgliche
Vernichtung gesunder Pflanzen vorgesehen. Betriebe, die bereits von
der Krankheit befallene Obstbäume vernichten mussten, haben also kein
Anrecht auf Entschädigung. Einzelne sind deswegen in grosse
finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Um diesen Betrieben entgegenzukommen, erklärt sich der Bundesrat jetzt
in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss bereit, eine
Entschädigung für die Vernichtung befallener Pflanzen zu prüfen. Das
Volkswirtschaftsdepartement wird hiezu die Einzelheiten ausarbeiten.
Der Bundesrat hat auch ein Gesuch des Kantons Thurgau und einiger
Obstbauorganisationen um einen versuchsweisen Einsatz von Antibiotika
zur Bekämpfung des Feuerbrands zur Kennt-nis genommen. Die zuständigen
Stellen wurden beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen. Der Bundesrat
betonte allerdings, es sei auch die Möglichkeit zu untersuchen, andere
Pflanzenschutzmittel als Antibiotika einzusetzen.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Zertifizierung und
Pflanzenschutz, Alfred Klay, Tel. 031 322 25 65