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Botschaft zu neuem Berufsbildungsgesetz Gesamtschweizerischer Rahmen für die ganze Berufsbildung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.9.2000

Botschaft zu neuem Berufsbildungsgesetz  Gesamtschweizerischer Rahmen
für die ganze Berufsbildung

Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem neuen Berufsbildungsgesetz zu
Handen des Parlaments verabschiedet. Mit der Revision des
Berufsbildungsgesetzes (BBG) aus dem Jahr 1978 werden folgende Ziele
verfolgt:
▪ Rahmengesetz für eine moderne, den sich ständig wandelnden
Bedürfnissen angepasste und sich anzupassende Berufsbildung
▪ gesetzliche Grundlage für die ganze Berufsbildung ausserhalb
des Hochschulbereiches, d.h. auch für die bisher in der Kompetenz der
Kantone gelegenen Bereiche Ge-sundheit, Soziales, Kunst sowie die
bisher in den entsprechenden Bundesgesetzen geordneten Bereiche Land-
und Forstwirtschaft
▪ Systemwechsel von einer am Aufwand orientierten Finanzierung
zu einem leistungs-bezogenen Pauschalsystem, das mehr Transparenz in
die Finanzströme bringt und den Kantonen die umfassende Verantwortung
über den Mitteleinsatz ermöglicht

Die Regelung der Berufsbildung in einem Gesetz sorgt für mehr
Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit innerhalb der Berufsbildungsgänge
und innerhalb des Bildungswesens insgesamt. Dies ist eine Antwort auf
die Umbrüche in der Arbeitswelt, die zu vermehrten Berufswechseln
führen sowie ständige Weiterbildung verlangen.
Die geänderten Anforderungen rufen auch nach neuen Angeboten. Hier
bringt das neue Berufsbildungsgesetz flexiblere Bildungsmöglichkeiten:
▪ Die Aufteilung von Schule und Betrieb soll vermehrt nach
branchenbezogenen Bedürfnissen erfolgen. Für theorielastigere
Bildungsgänge sollen „Berufsfachschulen“ Berufsabschlüsse ermöglichen,
die eine Betriebspraxis von weniger als der Hälfte der Lehrzeit
umfassen.
▪ Die Qualifikation für einen Lehrabschluss soll mindestens drei
Jahre in Anspruch nehmen. Für weniger umfassende Grundqualifikationen
ist eine „berufspraktische Bildung“ vorgesehen, die in der Regel zwei
Jahre dauert, mit einem Attest abschliesst und den Zugang zu einer
verkürzten Lehre öffnet.

Der Gesetzesentwurf legt sodann grossen Wert auf „lebenslanges
Lernen“. Einerseits erklärt er die entsprechende Befähigung zu einem
Lernziel der Grundbildung. Anderseits schafft er die Grundlagen für
die Anerkennung von Qualifikationen, die auch ausserhalb der üblichen
Bildungsgänge erworben wurden. Der Bund fördert in diesem Bereich vor
allem die Koordination, Transparenz und Qualität des Angebotes.
Neben der Finanzierung durch pauschale Bundesbeiträge an die Kantone
sind Instrumente für eine gezielte Entwicklung der Berufsbildung
vorgesehen; auch eine Abgeltung besonderer Leistungen im öffentlichen
Interesse soll den gezielten Mitteleinsatz verbessern. Angesichts der
hohen Bedeutung der Berufsbildung für die Zukunft unseres Landes will
der Bundesrat die Bundesmittel für die Berufsbildung wesentlich
erhöhen. Der Anteil des Bundes an den Berufsbildungsausgaben der
öffentlichen Hand soll gegenüber heute von einem Fünftel auf ein
Viertel gesteigert werden. Das entspricht einem jährlichen Mehrbetrag
von rund 150 Mio. Franken.

Internet: http://www.admin.ch/bbt

Auskünfte:
Direktor Eric Fumeaux, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT),Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Tel. 031/322 21 31, E-Mail
eric.fumeaux@bbt.admin.ch Heinrich Summermatter, Chef des
Leistungsbereichs Programme und Institutionen, BBT, Tel. 031/322 29
84, E-Mail heinrich.summermatter@bbt.admin.ch