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Parlamentarische Initiative Mehrwertsteuersätze AHV/IV

Medienmitteilung 6. September 2000

Parlamentarische Initiative Mehrwertsteuersätze AHV/IV:
Bundesrat hält an einer Bundesbeteiligung an den für die AHV/IV bestimmten
Mehrwertsteuereinnahmen fest

Anlässlich der Beratung der Botschaft des Bundesrates zur 11. AHV-Revision
hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit  (SGK) einem Antrag
zugestimmt, dass künftig die für die AHV/IV erhobenen Mehrwertsteuerprozente
vollumfänglich diesen Sozialversicherungen zugute kommen müssen. Dem Bund
erwüchsen daraus Mindereinnahmen von rund 400 Mio. Franken. In seinem
Bericht an die SGK hält der Bundesrat an der  Bundesbeteiligung von 17% an
den  Mehrwertsteuereinnahmen fest, die für die AHV/IV bestimmt sind.

Die demographische Entwicklung hat Auswirkungen auf die AHV und auf den
Bundesbeitrag, der sich in Prozent der Gesamtausgaben der AHV definiert und
gegenwärtig 17% beträgt. Um die demographisch bedingte Zunahme des
Bundesanteils an den Gesamtausgaben der AHV/IV aufzufangen, hatte das
Parlament beschlossen, 17% von der 1% Mehrwertsteuererhöhung zur
Finanzierung des Bundesbeitrages heranzuziehen. Mit der eingeleiteten 11.
AHV-Revision will der  Bundesrat die AHV und die IV finanziell
konsolidieren. Er schlägt u.a. eine schrittweise Erhöhung der MWSt vor. Bei
dieser Zusatzfinanzierung hat der Bundesrat vorgesehen, eine weitere
zweckgebundene Einnahme des Bundes mittels einem
Mehrwertsteuer-Ertragsanteil in der Verfassung zu verankern. Bisher fehlte
es nämlich an einer grundsätzlichen, nachhaltigen Finanzierung des
Bundesbeitrags. Die bisherigen zweckgebundenen Einnahmen des Bundes aus
Alkohol und Tabak reichen bei weitem nicht mehr aus. Die Belastung des
Bundes mit seinem Kostenanteil von 17 Prozent an AHV/IV nimmt aber jährlich
zu, was sich dadurch erklärt, dass die Ausgaben von AHV und IV rascher
anwachsen als die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat
vorgeschlagen, diesen Ertragsanteil des Bundes am geltenden
«Demographieprozent» zu Gunsten der AHV aufzuheben. Das hätte für den Bund
jährliche Mindereinnahmen von durchschnittlich rund 400 Millionen Franken
zur Folge. Würden auch die im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgesehenen
Bundesanteile am für die AHV/IV bestimmten Ertrag aus schrittweisen weiteren
Mehrwertsteuererhöhungen entfallen, würden sich die jährlichen
Mindereinnahmen des Bundes dann auf rund 1,5 Milliarden Franken belaufen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit würde den Bemühungen zur Sanierung und
Stabilisierung der Bundesfinanzen zuwiderlaufen und wäre letztlich auch
nicht im Interesse der Sicherstellung aller Einnahmequellen der AHV und IV.
Mit der geltenden und analog für die 11. AHV-Revision anvisierten Regelung
kann - ausgedrückt in Mehrwertsteuerprozentpunkten - die Finanzierung der
durch die demographische Entwicklung bedingte erhöhte  Belastung des Bundes
bei seinen Ausgabenanteilen an AHV und IV sichergestellt werden. Für die
finanzielle Sicherung der AHV/IV hat der Bundesrat dem Parlament mit der
Botschaft zur 11. AHV-Revision ein tragfähiges Gesamtkonzept mit einer
Zusatzfinanzierung durch eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie
gewichtigen, aber möglichst sozial ausgestalteten Einsparungen bei den
Leistungen der AHV und Mehreinnahmen auf der Beitragsseite unterbreitet.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 322 90 33
 Alfons Berger, Vizedirektor
 Abteilung AHV/EO/EL
 Bundesamt für Sozialversicherung

  Tel. 031 322 60 81
 Beat Mäder, Sektionschef
 Eidg. Finanzverwaltung

Beilage: - Stellungnahme des Bundesrates

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