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Weiterführung der Bundeshilfe für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.9.2000

Weiterführung der Bundeshilfe für die Verbesserung der
Wohnverhältnisse in Berggebieten

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom
20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in
Berggebieten (WS)1) verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung wird
beantragt, die am 31. Dezember 2000 auslaufende Hilfe bis zum
Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zu verlängern längstens
aber bis 31.12.2005. Jährlich will der Bundesrat gegen 400
Wohnverhältnisse verbessern und dafür 8 Millionen Franken einsetzen.

Die Bundeshilfe besteht seit 1951. Rechtsgrundlage ist seit drei
Jahrzehnten das WS. Die darauf abgestützte Ausrichtung von
Finanzhilfen ist jeweils auf zehn Jahre beschränkt. Der Bundesrat
wollte auf eine Weiterführung der Hilfe verzichten, da der NFA
vorsieht, die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten den
Kantonen zu übertragen. Demgegenüber verlangen drei von den Eidg.
Räten überwiesene Motionen, die Hilfe bis zum Inkrafttreten des NFA
fortzuführen.

An der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten sind der Bund
und die Kantone, gegebenenfalls auch Gemeinden oder Dritte beteiligt.
Allein der Bund hat von 1971 bis 1999 Beiträge in der Höhe von 428
Millionen Franken zugesichert. Dies erlaubte die Erneuerung von nahezu
22'000 Häusern und Wohnungen. Eine 1998 durchgeführte Evaluation2) hat
dem WS gute Noten ausgestellt. Die Zielgruppe - einkommensschwache
Haushalte, die zumeist in der Landwirtschaft tätig sind - wird
erreicht, die Hilfe hat positive Auswirkungen auf das lokale Gewerbe
und wirkt der Abwanderung entgegen. Der Vollzug ist einfach und
zweckmässig. Er soll denn auch in der neuen Förderungsphase nicht
geändert werden.

www.bwo.admin.ch.; Publikationen/Forschungsberichte

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Ch. Kauz, Tel.: 032 / 654'91'85