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Konsultationstreffen über ein drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 04. September 2000

Pressemitteilung

Konsultationstreffen über ein drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen

Die Schweiz hat als Depositar der Genfer Abkommen von 1949 zu einem
Konsul-tationstreffen über ein drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer
Abkommen eingela-den. Das Treffen findet, unter dem Vorsitz von Botschafter
Nicolas Michel, Direktor der Direktion für Völkerrecht, am 5. und 6.
September 2000 in Genf statt. Daran nehmen die Vertragsstaaten der Genfer
Abkommen sowie eingeladene Beobachter teil. Es werden rund 300 Personen
erwartet. Das Treffen soll den Vertragsstaaten ermöglichen, zu diesem
Zusatzprotokoll erstmals Stellung zu nehmen und einen Gedankenaustausch zu
führen.

Das Zusatzprotokoll sieht die Einführung eines zusätzlichen Emblems vor, das
die im Gebrauch stehenden völkerrechtlichen Zeichen, rotes Kreuz und roter
Halb-mond, ergänzt. Die Einführung eines weiteren Emblems schafft überdies
die not-wendigen Voraussetzungen dafür, dass nationale Hilfsgesellschaften,
die bisher andere Embleme verwendeten, der Internationalen Föderation des
Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes als Vollmitglieder beitreten können.
Dies gilt auch für nationale Hilfsgesellschaften, die bisher eine
Kombination von Kreuz und Halb-mond verwendeten; die Internationale Bewegung
kommt so ihrem Grundsatz der Universalität nach.