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Leitfaden Fahreignung der Expertengruppe Verkehrssicherheit

MEDIENMITTEILUNG

Leitfaden Fahreignung der Expertengruppe Verkehrssicherheit

Das Bundesamt für Strassen hat heute den Leitfaden "Verdachtsgründe
fehlender Fahreignung; Massnahmen; Wiederherstellung der Fahreignung"
veröffentlicht. Er ist in erster Linie an die kantonalen
Administrativbehörden gerichtet und strebt ein gesamtschweizerisch
einheitliches Vorgehen bei Fragen der fehlenden Fahreignung im
Strassenverkehr an.

In einem ersten Kapitel sind die Sachverhalte zusammengestellt, die bei den
Administrativbehörden der Kantone Handlungsbedarf anzeigen. Danach ist
beispielsweise bei Personen eine Fahreignungsuntersuchung anzuordnen, die
mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 und mehr Promille gefahren sind
(vgl. dazu auch BGE 126 II 185).

Ein weiterer Teil des Leitfadens befasst sich mit den Abklärungen der
Fahreignung an sich und gibt Auskunft über beizuziehende Fachpersonen (z.B.
Amtsärzte, Psychologen, Psychiater), den Abklärungsauftrag sowie Inhalt und
Umfang der Untersuchungen.

Wird bei einer Person ein Eignungsmangel festgestellt, wird ihr der
Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Er darf erst dann wiedererteilt
werden, wenn der Mangel behoben ist, also beispielsweise eine
Alkoholabhängigkeit erfolgreich überwunden wurde. Der letzte Teil des
Leitfadens befasst sich daher mit der Behebung des Fahreignungsmangels und
der Wiederzulassung zum Verkehr.

Der Leitfaden ist unter Mitwirkung der Schweizerischen Gesellschaft für
Rechtsmedizin, der Vereinigung für Verkehrspsychologie, der Konferenz für
Administrativmass-nahmen der Verei-nigung der Strassenverkehrsämter sowie
des Bundesamtes für Strassen entstanden und gibt die herrschende Lehrmeinung
wieder. Er wurde am 26. April 2000 von der Expertengruppe Verkehrssicherheit
des UVEK gutgeheissen.

Bern, 31. August 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pascal Blanc, Bundesamt für Strassen, Tel. 031 323 42 54 (generelle und
rechtliche Fragestellung)

Dr. med. Munira Haag-Dawoud, Institut für Rechtsmedizin der Universität
Zürich, Tel. 01 468 34 44 (verkehrsmedizinische Fragestellung)

Dr. phil. R. Denis Huguenin, Beratungsstelle für Unfallverhütung, Tel. 031
390 22 00 (verkehrspsychologische Fragestellung)

Beilage:

Leitfaden