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Wiederansiedlungsprojekt wird konkret: Schon bald Luchse in der Ostschweiz?

31. August 2000

Wiederansiedlungsprojekt wird konkret

Schon bald Luchse in der Ostschweiz?

Wenn es nach dem Willen der Regierung des Kantons St. Gallen geht, werden im
nächsten Winter im Raum Toggenburg/Tössstock vier bis sechs Luchse
ausgesetzt. Dies wurde heute an einer gemeinsamen Pressekonfe-renz der St.
Galler Regierung und des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Land-schaft
(BUWAL) bekanntgegeben. Die Wiederansiedlung des Luchses in der Ost-schweiz
erfolgt im Rahmen eines sorgfältig vorbereiteten und begleiteten
Ver-suchspro-jektes, an dem der Bund sowie die Kantone SG, ZH, TG, AR und AI
be-teiligt sind. Das Vorhaben steht im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag
zur Erhaltung oder Verbesserung der natürlichen Lebensräume und der
Artenvielfalt in der Tierwelt.

Die Schweiz gehört zum natürlichen Lebensraum des Luchses. Hier war er bis
zu seiner Ausrottung vor über hundert Jahren heimisch. Als Raubtier war er
Teil der obersten Stufe einer intakten Nahrungskette und bildete ein
wichtiges Glied in einer funktionstüchtigen Gemeinschaft wildlebender Tiere.
Dieses ökologische Gefüge wiederherzustellen ist das Ziel der Bemühungen zur
Wiederansiedlung des Luchses. Dazu soll auch der Kanton St. Gallen einen
Beitrag leisten, indem er die Ausbreitung des Luchses auf seinem Territorium
zulässt und sogar aktiv unterstützt. Selbstverständlich muss ein solches
Vorhaben sorgfältig vorbereitet und begleitet werden, und es muss Klarheit
geschaffen werden, wie man mit allfälligen negati-ven Nebenwirkungen der
Wiederansiedlung des Luchses umgeht. Dies zu klären war ein Auf-trag, den
der Grosse Rat des Kantons St. Gallen im September 1999 der Regierung
erteilt hatte.

Breit abgestütztes Projekt

Die Vorstellungen, wie man bei der Wiederansiedlung des Luchses in der
Ostschweiz vorge-hen will, sind mittlerweilen konkretisiert worden.
Grundlage bildet das "Konzept Luchs Schweiz", das vom Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL) erarbeitet worden ist. Dieses weist dem Kanton
St. Gallen zwei mögliche Wiederansiedlungsgebiete (sogen. Luchs-Lebensräume)
zu. Der eine Lebensraum erstreckt sich über den nördlichen Teil des Kantons
und umfasst auch die Kantone AR und AI sowie Teile der Kantone ZH und TG.
Der südliche Teil des Kantons (Sarganserland, Walenseegebiet) ist einem
Lebensraum zuge-schieden, der auch Gebiete der Kantone GR, GL, SZ, ZH, ZG
und UR umfasst. Das "Konzept Luchs Schweiz" des BUWAL ist nach einer
Vernehmlassung in wichtigen Belangen den Forde-rungen der Kantone,
insbesondere auch des Kantons St. Gallen, angepasst worden.

Zurzeit steht eine Aussetzung des Luchses im erstgenannten Ansiedlungsgebiet
(nördlicher Teil des Kantons St. Gallen) im Vordergrund. Das Vorhaben wird
als Versuch angelegt, der ab-gebrochen werden kann, wenn wegen der Luchse zu
grosse Probleme auftreten. Zur Steue-rung und Begleitung des Vorhabens wird
eine Projektorganisation gebildet, in der das BUWAL und die betroffenen
Kantone vertreten sind. Die Projektkosten werden zur Hauptsache vom Bund
getragen.

Zeitplan

Der für die Ansiedlung von Luchsen in erster Linie vorgesehene Lebensraum im
Gebiet des nördlichen Teils des Kantons St. Gallen und der angrenzenden
Kantone bietet Lebensraum für bis zu 20 Tiere. Es besteht nicht die Absicht,
von Anfang an diesen Endbestand ausschliesslich mittels Aussetzungen
anzustreben. Vielmehr sollen insgesamt lediglich acht bis zwölf Luchse
ausgesetzt werden. In einem ersten Schritt sollen im kommenden Winter
2000/2001 vier bis sechs Tiere freigelassen werden. Zwei oder drei davon
würden im zürcherischen Tössstockge-biet ausgesetzt, zwei oder drei im Raum
Toggenburg. Die restlichen Tiere sollen erst ein bis zwei Jahre später
umgesiedelt werden, und zwar dort, wo die zuerst freigelassenen Tiere den
Lebensraum noch nicht besetzt haben. Für das Projekt werden Luchse in den
Nordwestalpen eingefangen und im Osten freigelassen.

Die vorgesehenen Luchsansiedlungen werden für die Beteiligten des Bundes und
der Kantone sowie für die Vertreter der Jägerschaft und der Landwirtschaft
viele Erfahrungen bringen, die bei späteren Aussetzungen in anderen
Ansiedlungsgebieten berücksichtigt werden können. Weitere Aussetzungen
sollen erst in Betracht gezogen werden, nachdem aus der Wiederansiedlung im
dafür zuerst vorgesehenen Lebensraum positive Erkenntnisse ge-wonnen worden
sind.

Als nächster Schritt wird sich nun der Grosse Rat des Kantons St. Gallen mit
der Frage befas-sen. Die Regierung hat ihre Überlegungen und Absicht in
einem umfassenden Bericht an den Grossen Rat festgehalten. Das Parlament
wird den Bericht voraussichtlich in der kommenden November-session beraten.

Ziel: Luchse im ganzen Alpenbogen

Die Zustimmung der Kantone zum "Konzept Luchs Schweiz" kam zustande, weil
das BUWAL bereit ist, die Abschussbewilligung für Tiere, die untragbare
Schäden verursachen, den Kantonen zu überlassen. Die Kriterien für den
Ab-schuss sind im Luchskonzept festgelegt. Der Luchs kehrt in eine
Landschaft zurück, aus der er vor einem Jahrhundert vertrieben und verbannt
wurde. Aber die Landschaft ist nicht mehr die gleiche. Sie ist heute stark
besiedelt und vom Menschen geprägt. Daher müssen auch die ge-schützten
Raubtiere gemanagt werden. Langfristig kann eine Wiederansiedlung nur Erfolg
haben, wenn sie im Einvernehmen mit der regionalen Bevölkerung erfolgt.

Die Ansiedlung der Luchse in der Ostschweiz ist ein erster Schritt zur
Verbindung von isolierten Luchspopulationen in den Alpen. Wenn dereinst auch
Österreich und Italien mitmachen, kann die Luchs-Lücke zwischen der Schweiz
und Slowenien geschlossen werden. Damit würden die Luchse wieder im ganzen
Alpenbogen  heimisch. So wird die Inzucht in isolierten Populationen
verhindert. Damit wäre das Überleben des geschützten Raubtieres in den Alpen
gesichert.

Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL)
Informationsdienst

Staatskanzlei des Kantons St. Gallen
Kommunikation

Auskunft

- Renato Resegatti, Generalsekretär Finanzdepartement des Kantons St.
Gallen, Tel. 071 229 32 82
- Irene Troxler, Kommunikation, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Natel 079 670 68 15
- BUWAL Kommunikation, Tel. 031 323 09 85

Presseunterlagen

Pressemappen sind erhältlich bei: BUWAL, Kommunikation, Tel. 031 322 93 56,
Fax 031 322 70 54, E-Mail: info@buwal.admin.ch