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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zusätzliche 920 000 Franken für Del Ponte

Nachtragskredit für Einsatz der Chefanklägerin bei der UNO

Der Bundesrat hat für ausserordentliche Kosten im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Carla Del Ponte als Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals
einen Nachtragskredit von 920'000 Franken genehmigt. Weil die damit zu
deckenden Kosten bereits anfallen, wird der Bundesrat bei der
Finanzdelegation einen Vorschuss beantragen.

Im September 1999 hat Carla Del Ponte ihre Funktion als Chefanklägerin des
UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag angetreten. Für die Dauer dieses
Einsatzes ist die frühere Bundesanwältin beurlaubt. Die mit diesem Mandat
zusammenhängenden Kosten für Aufenthalt, Dienstreisen, Sicherheit und
Infrastruktur trägt der Bund. Die getroffene Lösung trägt einerseits den
berechtigten Anliegen von Carla Del Ponte (markant tieferes Salär bei der
UNO) und andererseits dem "Code of Conduct" der Vereinten Nationen Rechnung.
Sie bringt auch die Auffassung des Bundesrates zum Ausdruck, dass die Wahl
von Carla Del Ponte in die zweitoberste Hierarchiestufe der UNO für die
Schweiz von hohem Interesse ist.

Angesichts des komplexen Einsatzes der Chefanklägerin, sind dessen
finanzielle Auswirkungen schwierig abzuschätzen. Deshalb konnten die Kosten
nicht im Voranschlag 2000 erfasst werden. Um Transparenz zu schaffen, wurden
die verschiedenen Positionen in einer Rubrik zusammengefasst. Die für das
Jahr 2000 anfallenden und zum Teil schon fällig gewordenen Kosten belaufen
sich auf 920'000 Franken, vor allem für Vorauszahlungen der Mietkosten (3
Jahre), für Dienstreisen, persönliche Sicherheit und Infrastruktur. Der
Bundesrat hat den Nachtragskredit als Vorschuss genehmigt und beantragt der
Finanzdelegation dessen Genehmigung.

Bern, 30. August 2000

Weitere Auskünfte:
Viktor Schlumpf, Informationschef EJPD, 031 322 55 94