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Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000

Bern, 30. August 2000

Pressemitteilung

Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der
Schweiz 2000

Der Bundesrat hat einen Bericht über die schweizerische Rüstungskontroll-
und Abrüstungspolitik gutgeheissen. Er erfüllt damit ein Postulat Haering
Binder vom 17. Dezember 1998.
Die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP) ist eine Priorität der
Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz. Mit dem Bericht nimmt der
Bundesrat die Gelegenheit wahr, Rahmenbedingungen, Ziele und Instrumente der
schweizerischen RAP in umfassender und kohärenter Form darzustellen.
Die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit während der neunziger
Jahre hat zusammen mit der technologischen Entwicklung neue
Rahmenbedingungen für die RAP geschaffen. Zunächst sind dank dem Ende der
Ost-West-Konfrontation in den herkömmlichen Verhandlungsgremien, wo sich die
Schweiz seit langem für Rüstungskontrolle und Abrüstung engagiert,
bedeutende Erfolge gelungen. Zu erwähnen sind insbesondere der Vertrag für
ein umfassendes Verbot der Kernversuche, das Uebereinkommen über das Verbot
chemischer Waffen und die laufende Vertiefung der Vertrauens- und
Sicherheitsbildenden Massnahmen unter dem Dach der OSZE. Diese
traditionellen Foren der RAP dienen in erster Linie zur Erhöhung der
Sicherheit von Staaten. In den letzten Jahren ist ausserhalb der etablierten
internationalen Strukturen zusätzlich eine neue Form der RAP entstanden,
welche die Verbesserung der Sicherheit der einzelnen Bürger, die sogenannte
"menschliche Sicherheit", zum Ziel hat. Aus einem solchen Kontaktnetz ist
zum Beispiel die Konvention über das vollständige Verbot der Personenminen
von 1997 hervorgegangen. Die Schweiz hat vor dem Hintergrund ihrer
humanitären Tradition in diesem Bereich ein besonderes Engagement entfaltet.
Grundsätzliches Ziel der schweizerischen RAP ist internationale Sicherheit
und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau. Die Schweiz ist
sämtlichen multilateralen Abkommen über Rüstungskontrolle und Abrüstung
beigetreten, die ihr offenstehen. Ausserdem beteiligt sie sich an allen
multilateralen Vereinbarungen, die der Nichtweiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen dienen. Ihre RAP umfasst ein breites Spektrum von
Aktivitäten, deren Wirkung über das aussenpolitische Ziel der Wahrung und
Förderung von Sicherheit und Frieden hinausreicht.
 So dient beispielsweise die Beseitigung von Personenminen auch dem Abbau
sozialer Gegensätze, da die durch Minenexplosionen geschädigten Personen
zusammen mit ihrer körperlichen Integrität oft auch ihre Existenzgrundlage
verlieren. Die schweizerische Unterstützung bei der Vernichtung chemischer
Waffen ist auch als Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu
verstehen.

Der vollständige Bericht ist auf Internet unter www.eda.admin.ch abrufbar.

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