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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Kostenlose Prozesse bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Bundesrat befürwortet Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Thanei

Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, dem Nationalrat Zustimmung zur
Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei zu beantragen.
Diese sieht vor, dass Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem
Streitwert von 30 000 Franken kostenlos sein sollen. Heute sind sie es nur
bis 20 000 Franken.

Breite Unterstützung im Vernehmlassungsverfahren

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte einen Vorentwurf zu
einer Revision des Obligationenrechts (Art. 343) ausgearbeitet. Diesen legte
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Herbst 1999 den
Kantonen, den Sozialpartnern und dem Bundesgericht zur Vernehmlassung vor.
Die meisten Vernehmlasser - 18 Kantone und sieben Organisationen,
insbesondere die Gewerkschaften - befürworteten die Erhöhung der
Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken. Demgegenüber haben sich acht
Kantone und drei Arbeitgeberorganisationen gegen die Lösung des Vorentwurfes
ausgesprochen.

Gründe für die Zustimmung

Das Anliegen eines verstärkten Schutzes der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mittlerer Einkommen, die am meisten von der Neuregelung
profitieren dürften, ist nach Auffassung des Bundesrates gerechtfertigt.

Forderungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die 20 000 Franken
übersteigen, sind keineswegs selten. In der Praxis wird aber - vor allem auf
Arbeitnehmerseite - die an sich höhere Forderung bei der gerichtlichen
Geltendmachung häufig auf 20 000 Franken herabgesetzt, damit das Verfahren
kostenlos bleibt.

Es wird nicht erwartet, dass die Neuregelung zu einer markanten Erhöhung der
Zahl arbeitsrechtlicher Prozesse, zu einer Überlastung der Gerichte oder zu
beträchtlichen Mehrkosten für die Gerichte führen wird. Bei den meisten
Fällen dürfte es sich um Prozesse handeln, die ohnehin durchgeführt worden
wären, allerdings bei Geltendmachung einer tieferen Forderung als der
tatsächlich bestehenden.

Selbst Kantone, die mit Mindereinnahmen an Gerichtsgebühren rechnen,
stimmten der Initiative zu. Andere Kantone, welche die Initiative zwar
ablehnten, traten für eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf 25 000 Franken
ein. Schliesslich kennen einige
Kantone bereits heute eine höhere Streitwertgrenze für das kostenlose
Verfahren bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Nach der neuen
Regelung können somit sowohl die Arbeitnehmer wie auch die Arbeitgeber in
den Genuss eines kostenlosen Prozesses kommen, wenn sie von der Gegenpartei
weniger als 30 000 Franken verlangen.

Bern, 30. August 2000

Weitere Auskünfte:
Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26