Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

IMT-2000/UMTS-Mobilfunkkonzessionen: Zulassungsentscheide und Auktionsregeln

IMT-2000/UMTS-Mobilfunkkonzessionen: Zulassungsentscheide und Auktionsregeln

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) lässt alle zehn
Bewerber zur IMT-2000/UMTS-Auktion zu. Alle Kandidaten erfüllen die
umfangreichen Vorselektionskriterien und sind zur Zeit untereinander
ausreichend wirtschaftlich unabhängig. Die IMT-2000/UMTS-Funkfrequenzen
werden ab dem 13. November 2000 mittels einer simultan aufsteigenden Auktion
übers Internet vergeben. Zwei Hauptanliegen stehen für die ComCom bei der
Konzessionsvergabe im Vordergrund: die ökonomisch effiziente Allokation der
Funkfrequenzen und die Maximierung der Fairness, jedoch nicht die
Maximierung der Erträge.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, alle
Bewerber zur Auktion von vier Mobilfunkkonzessionen für die Bereitstellung
von IMT-2000/UMTS-Fernmeldediensten zuzulassen. Es handelt sich um die
folgenden zehn Kandidaten: Cablecom Management AG, dSpeed AG
(Schwestergesellschaft von diAx), Hutchison 3G Europe S.à.r.l., Orange
Communications SA, Sunrise Communications AG, Swisscom AG, Team 3G
(Telefonica, Sonera, One.Tel), Teldotcom AG, Telenor Mobile Communications
AS,
T-Mobile International AG.

Dieser Entscheid beruht auf der Auswertung der bis am 31. Mai 2000
eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch das Bundesamt für Kommunikation
(BAKOM). Das BAKOM überprüfte dabei die Einhaltung der gesetzlichen
Konzessionsvoraussetzungen, insbesondere die technischen Fähigkeiten, die
geschäftliche Planung (Business-Pläne) und den Einfluss der
Konzessionserteilung auf den Wettbewerb. Zudem war auch die Einhaltung der
spezifischen Vorselektionskriterien wie Versorgungsvorgaben, National
Roaming und Mitbenutzung der Standorte aufzuzeigen. Diese Kriterien werden
von allen Bewerbern erfüllt.

Ausreichende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bewerber

Ein Grundauftrag des Fernmeldegesetzes ist die Förderung eines wirksamen
Wettbewerbs. Dies wird durch die Ausschreibung von vier
IMT-2000/UMTS-Konzessionen und durch die Überprüfung der ausreichenden
wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Bewerber erreicht. Im Rahmen seiner
Abklärungen hat das BAKOM nicht nur die direkten Beteiligungen unter den
Bewerbern, sondern auch mögliche Abhängigkeiten auf Grund von
Aktionärsverträgen (z.B. durch Vetorecht) und weitere Einflussfaktoren (z.B.
Verwaltungsratssitze) untersucht. Einer genaueren Überprüfung unterzogen hat
das BAKOM die kapitalmässigen Verknüpfungen zwischen den Bewerbern Cablecom,
Orange und Hutchison einerseits und Sunrise und Diax andererseits. Die
ComCom stellt in Übereinstimmung mit dem BAKOM und der hierzu ebenfalls
konsultierten Wettbewerbskommission (Weko) fest, dass alle Bewerber zum
gegenwärtigen Zeitpunkt untereinander so unabhängig sind, dass keine
Beeinträchtigung des Wettbewerbes zu befürchten ist. Die Konzessions- und
Wettbewerbsbehörden werden sich vor und nach der Auktion dafür einsetzen,
dass eine ausreichende Unabhängigkeit zwischen den Konzessionären bestehen
bleibt und keine Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb behindern.

Konzessionsvergabe durch Auktion

Zwei Hauptanliegen stehen für die ComCom bei der Konzessionsvergabe im
Vordergrund: die ökonomisch effiziente Allokation der Funkfrequenzen und die
Maximierung der Vergabe-fairness, jedoch nicht die Maximierung der Erträge.
Frequenzen als knappes, öffentliches Gut werden in einem von Wettbewerb
geprägten Markt am effizientesten mittels einer Auktion vergeben. Der Preis
wird nicht von Behörden, sondern vom Markt selbst bestimmt. Den Firmen
stehen hierfür vielfältigere und tiefer gehende Entscheidgrundlagen zur
Verfügung als dem Staat.
Die Auktion garantiert ein faires, offenes und transparentes
Vergabeverfahren, welches auch für Aussenstehende nachvollziehbar ist. In
Europa haben sich deshalb eine ganze Reihe von Ländern für die Durchführung
einer Auktion entschieden (z.B. England, Holland, Deutsch-land, Belgien,
Dänemark, Österreich). In Frankreich und Italien kommen Spezialverfahren mit
sehr hohen Lizenzgebühren zum Einsatz.

Strenge Auflagen in den Konzessionen

Anzumerken ist, dass auch in den über eine Auktion vergebenen
IMT-2000/UMTS-Kon-zessionen weitgehende raumplanerische, umwelt- und
konsumentenschützerische Verpflich-tungen sowie Auflagen bezüglich
Versorgungspflicht und National Roaming ent-halten sein werden. Insbesondere
werden strenge Standortkoordinations- und -mitbenutzungspflichten
vorgeschrieben.

Auktionsregeln

Die von der ComCom genehmigten Auktionsregeln wurden vom BAKOM in
Zusammen-arbeit mit der aus den USA auktionserfahrenen Firma Charles Rivers
Associates so flexibel ausgestaltet, dass verfahrensbedingte
Preisverzerrungen verhindert werden können und grösstmögliche Transparenz
herrscht. Die IMT-2000/UMTS-Konzessionen werden ab dem 13. November 2000
parallel mittels einer simultan aufsteigenden Auktion versteigert. Diese
wird elektronisch und dezentral übers Internet durchgeführt, was den
Bewerbern die interne Rücksprache erleichtert. Nach Abschluss jeder Runde
werden alle Gebote auf einer öffentlichen Internetseite publiziert. Der
Mindestpreis für eine Konzession beträgt 50 Millionen Schweizer Franken. Die
ComCom hat das BAKOM, dem die gesamte Leitung der Auktion obliegt,
beauftragt, die Inkremente und den Rhythmus der Runden so dem
Auktionsgeschehen anzupassen, dass ein fairer Versteigerungsprozess
gewährleistet ist.

Versteigerung von drei GSM-Konzessionen: Zulassungsentscheide und
Auktionsregeln

Zur Versteigerung stehen weiter drei Funkkonzessionen für die Bereitstellung
von GSM-Fernmeldediensten. Es handelt sich dabei um eine Konzession, die das
Nutzungsrecht an den Ex-Natel C Frequenzen beinhaltet (Bandbreite 8.2 MHz im
GSM 900 MHz Band), sowie um zwei weitere Konzessionen für Frequenzblöcke im
sogenannten erweiterten GSM 900 Band (je 4.8 MHz Bandbreite). Diese
Konzessionen werden ab dem 11. Oktober 2000 unter der Leitung des BAKOM
mittels einer "englischen" Auktion versteigert, d.h. die Konzessionen werden
nacheinander einzeln vergeben (beginnend mit den Ex-Natel C Frequenzen). Zu
diesen Auktionen hat die ComCom ebenfalls alle fünf Bewerber zugelassen.
DiAx AG, Orange Communications SA, Swisscom AG und Telenor Mobile
Communications AS nehmen an allen drei Auktionen teil, One.Tel Global
Wireless AG nur an der Versteigerung der Ex-Natel C Frequenzen. Die
Auktionen sind öffentlich und können live auf dem Internet mitverfolgt
werden.

Was ist IMT-2000/UMTS

Die bestehenden Mobilfunksysteme der zweiten Generation (z.B. GSM) wurden
hauptsächlich für die Sprachtelefonie entwickelt. Die Luftschnittstellen
erlauben jedoch nur einfache Datendienste mit Datenraten von bis zu 9,6
kBit/s. Für die «Phase 2+» von GSM sind bereits höhere Datenraten von bis zu
115 kBit/s möglich.

Mit IMT-2000/UMTS besteht diese Einschränkung nicht mehr: IMT-2000/UMTS wird
das Erbringen von persönlichen, mobilen, breitbandigen Multimediadiensten
mit Übertragungsraten von bis zu 2 MBit/s ermöglichen. Die Dienstepalette
von IMT-2000/ UMTS wird neben den bestehenden Sprach-telefonie- und
Datenübertragungsdiensten neu auch breitbandige Multimediaanwendungen
ein-schliesslich Video umfassen.

IMT-2000/UMTS entspricht dem Bedürfnis der mobilen Verbraucher nach
ortsunabhängigem, auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenem Zugriff
auf die verschiedenen aktuellen und zukünftigen Multimediadienste
(Internet/Intranet, «Video-Telephony», «Online Shopping», «E-Commerce»,
«Video-on-Demand» usw.).

Da es sich bei IMT-2000/UMTS um eine Weiterentwicklung der bestehenden
Mobilnetze und -dienste und nicht um eine Ablösung derselben handelt, kann
der Schritt von GSM zu IMT-2000/UMTS eher als Evolution des Mobilfunkmarktes
denn als Revolution bezeichnet werden. Für die bestehenden GSM-Betreiber
bietet IMT-2000/UMTS eine grosse wirtschaftliche Chance, ihre heutige
Dienste-palette zu erweitern. Das hohe Innovationspotenzial der
Multimediaanwendungen sollte ausserdem den Marktzugang neuer Akteure
fördern, seien es neue Betreiber, Diensteanbieter (Service Provider) oder
Anbieter von Inhalten (Content Provider), und zwar nicht nur aus dem
Telekommunikations-sektor, sondern auch aus anderen von IMT-2000/UMTS
tangierten Bereichen wie der Informations-technologie und den Medien.

Bern, 29. August 2000 Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom)

Auskünfte:

Dr. Fulvio Caccia, Präsident der ComCom

031 323 52 90

Beilage:

- Presserohstoff