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Gegenentwurf zur Sonntags-Initiative: Vernehmlassung

MEDIENMITTEILUNG

Gegenentwurf zur Sonntags-Initiative: Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) beauftragt, den Gegenentwurf einer Parlamentskommission
zur Sonntags-Initiative in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauert bis zum
30. November 2000.

Die Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - Ein
Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)" will einen Sonntag pro
Jahreszeit von 04.00 - 24.00 Uhr ohne privaten Motorfahrzeugverkehr. Der
öffentliche Verkehr soll dabei gewährleistet bleiben. Der Bundesrat hat in
seiner Botschaft vom 1. Dezember 1999 zur "Sonntagsinitiative" festgehalten,
dass er landesweite, flächendeckende Motorfahrzeugverbote an Sonntagen
ablehnt.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) folgte
dem Antrag des Bundesrates. Sie beschloss aber, der Initiative einen
indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Demnach soll über eine
Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)  am Eidgenössischen Buss- und
Bettag sowie an einem von Bundesrat zu bezeichnenden weiteren Sonntag ein
Fahrverbot von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingeführt werden. Der Vorschlag
sieht eine befristete Versuchsphase von vier Jahren vor, nach deren Ablauf
die Bundesversammlung auf dem Weg der Gesetzgebung über die definitive
Einführung der Sonntagsfahrverbote beschliesst.

Die Kommission beauftragte den Bundesrat, zu diesem Vorschlag eine
Vernehmlassung durchzuführen.

Bern, 23. August 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Claudio Sbicego, Bundesamt für Strassen, Tel. 031 / 323 42 72

Beilagen:

Vernehmlassungsunterlagen