Verordnung über das provisorische Fahrberechtigungsregister
MEDIENMITTEILUNG
Verordnung über das provisorische Fahrberechtigungsregister
Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das provisorische
Fahrberechtigungsregister gutgeheissen und auf den 1. Oktober 2000 in Kraft
gesetzt.
Diese Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb eines provisorischen
automatisierten Fahrberechtigungsregisters zur Erprobung der Einführung des
definitiven Fahrberechtigungsregisters (FABER), das mit der zur Zeit
laufenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) eingeführt wird. Die
Test-Datei wird jene Daten enthalten, die aus dem Führerausweis ersichtlich
und zu seiner Bewirtschaftung erforderlich sind (z. B. Datum der letzten und
nächsten medizinischen Untersuchung).
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird mit jedem Kanton einen Systemtest
durchführen.
Bern, 23. August 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Pascal Blanc, Bundesamt für Strassen, Tel. O31 / 323 42 54
Beilage:
Verordnung