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Raumordnungspolitische Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Grenzregionen werden untersucht

MEDIENMITTEILUNG

Raumordnungspolitische Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die
Grenzregionen werden untersucht

Raumordnungspolitische Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf
die Grenzregionen sind am ehesten aus den Abkommen über den Personenverkehr
und über den Landverkehr zu erwarten. Zu diesem Schluss gelangt der
Bundesrat in einem Zwischenbericht, den er aufgrund zweier parlamentarischer
Vorstösse erstellte. Der Bundesrat will die betreffenden Bereiche vertieft
untersuchen lassen und dem Parlament bis Mitte 2002 Bericht erstatten.

Gestützt auf die von den Eidgenössischen Räten überwiesenen, ähnlich
lautenden Postulate von Ständerat Hans Hofmann und Nationalrat Remigio Ratti
hat der Bundesrat einen kurzen Zwischenbericht über die
raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU
erstellt. Darin wird in sehr allgemeiner Form identifiziert, welche Probleme
in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Bodennutzung, Verkehr, Umwelt,
Infrastruktur sowie Regionalwirtschaft sich aus den Abkommen ergeben
könnten.

Es vermag nicht zu überraschen, dass raumrelevante Auswirkungen in erster
Linie aufgrund der Abkommen über den Personenverkehr und über den
Landverkehr zu erwarten sind. Der Bundesrat will im Rahmen des
Hauptberichts, der im Einverständnis mit dem Parlament bis Mitte 2002
erstellt wird, vorab diese beiden Bereiche vertieft untersuchen lassen und
allfälligen Handlungsbedarf für Bund und Kantone aufzeigen. Dabei ist die
Koordination mit anderen Studien und Mandaten sicherzustellen, namentlich
mit dem ersten Verlagerungsbericht aufgrund des
Verkehrsverlagerungsgesetzes.

Die Erarbeitung des Hauptberichts soll etappenweise erfolgen, wobei gestützt
auf erste Befunde und Trends einzelne Themen in einer Vertiefungsphase
besonders zu bearbeiten sind.

Bern, 23. August 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Toni Brauchle, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 031/322 28 78,
toni.brauchle@brp.admin.ch oder Rudolf Menzi, Infodienst Bundesamt für
Raumentwicklung ARE, Tel. 031/322 40 55, rudolf.menzi@brp.admin.ch

Beilagen:

Zwischenbericht Bilaterale Verträge und Grenzregionen