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Höhere Bussen für Umweltsünder auf dem Rhein

MEDIENMITTEILUNG

Höhere Bussen für Umweltsünder auf dem Rhein

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation
des Zu-satzprotokolls Nr. 6 zur Revidierten Rheinschiffahrtsakte vorzulegen.
Mit dem Zusatzprotokoll wird das Bussenmaximum für Verstösse gegen
schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Rhein zwischen Basel und dem
Meer stark erhöht.

Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 6 wird der Entwicklung des Sanktionsrechts in
den einzelnen Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
(ZKR) Rechnung getragen. Insbesondere Zuwiderhandlungen gegen
Umweltschutzvorschriften sollen, in Annäherung an die entsprechenden
nationalen Normen, strenger bestraft werden können.

In der geltenden Fassung der Revidierten Rheinschiffahrtsakte ist die
Höchstbusse für Verstösse gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf
ca. 5000 Franken beschränkt.

Eine adäquate Ahndung von Verstössen ist damit kaum mehr möglich. Dies gilt
nicht nur für Verstösse gegen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zur
Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Rheinschifffahrt, sondern
z.B. auch für Verstösse gegen die Besat-zungsvorschriften. Die ZKR hat
deshalb beschlossen, das Bussenmaximum mittels Zusatzprotokoll Nr. 6 auf
etwa 40000 Franken (25000 Euro) zu erhöhen.

Die ZKR ist eine internationale Organisation mit Sitz in Strassburg, die
über die Einhaltung der Prinzipien der Revidierten Rheinschiffahrtsakte
wacht und das Rheinregime weiterentwickelt (http://www.ccr-zkr.org/). Sie
erlässt namentlich polizeiliche, technische und Umweltschutzvorschriften für
die Schifffahrt auf dem Rhein.

Das Recht der ZKR regelt Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche
Vorschriften und deren Sanktion unabhängig vom jeweiligen Landesrecht. So
wird beispielsweise der Verstoss eines schweizerischen Schiffers gegen
schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in Köln durch ein Kölner Gericht
exklusiv nach den Vorschriften der ZKR beurteilt.

Mitgliedstaaten der ZKR sind Deutschland, Belgien, Frankreich, die
Niederlande und die Schweiz.

Bern, 23. August 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Max Bühler, Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG), Tel. 032 328 87 64

Beilagen:
Botschaftsentwurf