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Achille Casanova wird offiziell erster Bundesratssprecher


Pressemitteilung

Achille Casanova wird offiziell erster Bundesratssprecher

Der Bundesrat hat Vizekanzler Achille Casanova zum Bundesratssprecher
ernannt. Damit verwirklicht er die vom Parlament beschlossene Änderung des
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), das auf den 1.
September 2000 in Kraft tritt. Vizekanzler Casanova ist bereits seit 1981
für die Information aus dem Bundesrat zuständig. Mit der Ernennung zum
Bundesratssprecher wird seine Arbeit zusätzlich aufgewertet und legitimiert.

Die Aufgaben des Bundesratssprechers sind im RVOG klar definiert. Er

* informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit;

* koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen;

* sorgt in Zusammenarbeit mit den Departementen für die geeigneten Vorkehren
zur Information der Öffentlichkeit;

* führt den Vorsitz der Informationskonferenz, die sich mit anstehenden
Informationsproblemen der Departemente und des Bundesrates befasst und die
Information zu koordinieren und zu planen hat.

NEUERUNGEN GEGENÜBER HEUTE

Gegenüber dem heutigen Vizekanzler für Information werden die Stellung und
die Verantwortlichkeit des Bundesratssprechers wie folgt erweitert und
aufgewertet:

* Dem Bundesratssprecher (und nicht mehr wie bisher der Bundeskanzlerin)
obliegen die Aufgaben und die Verantwortung, geeignete Vorkehren für die
Information der Öffentlichkeit zu treffen;

* Der Informationsauftrag wird ausdrücklich im Gesetz formuliert und nicht
wie bisher lediglich aus den allgemeinen Bestimmungen von Artikel 34
abgeleitet;

* Der Koordinationsauftrag wird ausdrücklich formuliert. Er liegt in der
Verantwortung des Bundesratssprechers.

Das Gesetz bestimmt somit die Kompetenzbereiche, die der Regierungssprecher
in eigener Verantwortung (und nicht wie bisher im Sinne einer
Kompetenzdelegation) wahrzunehmen hat. Dabei bleiben die Kompetenzen und
Kernaufgaben der federführenden Departemente im Informationsbereich
unverändert.

BEZIEHUNGEN ZUM BUNDESRAT

Wie bisher nimmt der Vizekanzler an den Bundesratssitzungen teil, und er
wird bei sämtlichen Vorbereitungssitzungen einbezogen. Da er seinen
Informationsauftrag in eigener Verantwortung wahrzunehmen hat, erhält er in
Informationsfragen ein direktes Vorschlagsrecht an den Bundesrat, zum
Beispiel in Bezug auf Informations- und Koordinationsmassnahmen,
Sprachregelungen, Erklärungen des Bundesrates usw. Zudem bekommt er ein
Vortragsrecht an den Bundesrat, das heisst er kann sich zum Beispiel zur
Frage äussern, ob über ein konkretes Geschäft informiert werden soll und
wie.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

23. August 2000