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Liberalisierungswirkungen: Flankierende regionalpolitische Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.8.2000

Liberalisierungswirkungen: Flankierende regionalpolitische Massnahmen

Der Bundesrat beantragt den Eidg. Räten 80 Millionen Franken für
regionalpolitische Massnahmen in den Kantonen, die von den
Umstrukturierungen der Swisscom, SBB und Post besonders betroffen
sind. Der Bund will mit diesen Mitteln bis 2004 Projekte fördern
können, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Gebiete stärken und
damit zur Wertschöpfung beitragen.

Am 13. Juni 2000 hat der Bundesrat ein Paket zur Stärkung von
Wirtschaftsstandort und Grundversorgung beschlossen, das eine flexible
Handhabung der Aktienmehrheit an der Swisscom, die Gründung einer
Postbank sowie flankierende regionalpolitische Massnahmen vorsieht.
Dabei war er sich einerseits bewusst, dass diese Schritte bedeutend
sind für die Sicherung von Standortqualität und Wachstum in der
Schweiz. Andererseits zwingt die verschärfte Konkurrenz die bisherigen
staatlichen Monopolanbieter zu einer Straffung ihres Betriebs- und
Geschäftsstellennetzes. Dieser Kapazitätsabbau trifft die Randregionen
stärker als die Zentren, in welchen auch die neuen Leistungsanbieter
eher ihre Arbeitsplätze aufbauen. Diesem Verlust gewisser
Arbeitsplätze in den von den neuen Entwicklungen nicht gleichermassen
begünstigten Regionen will der Bundesrat mit den flankierenden
Massnahmen entgegentreten.

Die drei Unternehmen selbst haben bisher grosse Anstrengungen zur
Flankierung der Auswirkungen ihrer Strukturmassnahmen unternommen und
werden sie auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Unternehmen
unterstützen die Stellenvermittlung, bieten gezielte Massnahmen der
Aus-, Fort- und Weiterbildung an oder fördern Unternehmensgründungen.

Der Bundesrat anerkennt, dass er eine Mitverantwortung für die
erfolgreiche Bewältigung dieses Strukturwandels trägt. Der Bund will
die Kantone und Regionen subsidiär bei der Stärkung ihrer
Wertschöpfungskraft unterstützen.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Eidg. Räten im Rahmen der
Budgetvorlage 2001 für die nächsten 4 Jahre einen Kreditrahmen von 80
Millionen Franken zu beantragen. Mit diesen Mitteln sollen die Folgen
der Unternehmensentscheide während ihrer Umsetzung flankiert werden.
Der beantragte Kredit soll zur Aufstockung der bereits existierenden
regional- und tourismuspolitischen Instrumente verwendet werden,
namentlich für das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete
(IHG), den Bundesbeschluss zu Gunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete und den Bundesbeschluss über die Förderung von
Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour).

Dieser Aktionsplan umfasst folgende fünf Hauptstossrichtungen
 Intensivierung der Stellenvermittlung
 Gezielte Massnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung
 Förderung von Unternehmensgründungen
 Verfügbarmachung von Gebäuden und Landreserven sowie weiteren
wirtschaftsnahen Infrastrukturen
 Impulse für wertschöpfungsstarke touristische Projekte

Der zielgerichtete und bedarfsgerechte Einsatz dieses Sonderkredites
soll gemeinsam durch die betroffenen Kantone und das seco und
abgestimmt auf die Massnahmen der Unternehmen erfolgen.  Eine
Steuerungsgruppe unter der Leitung des UVEK und des EVD, in welcher
alle mitverantwortlichen Bundesstellen, die Vertreter der drei
Unternehmen und die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren Einsitz
haben, wird die Umsetzung begleiten.

Auskünfte:
Hans Werder, Generalsekretär UVEK, 031 322 55 06 Rudolf Schiess, seco,
Leiter Regional-und Raumordnungspolitik, 031 322 28 20