Botschaft betreffend das Katastrophenhilfeabkommen mit Österreich
Bern, 23. August 2000
Pressemitteilung
Botschaft betreffend das Katastrophenhilfeabkommen mit Österreich
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss
betreffend das Abkommen vom 22. März 2000 zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
(Katastrophen-hilfeabkommen) gutgeheissen.
Das Abkommen setzt den bilateralen rechtlichen Rahmen für die
grenzüberschreitende Katastrophenhilfe. Es geht vom Grundsatz der
freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistung aus und regelt insbesondere
den Grenzübertritt von Hilfsmannschaften und Material im Sinne
grösstmöglicher Erleichterungen. Hilfseinsätze können schweizerischerseits
durch spezialisierte zivile und militärische Einheiten auf der Ebene des
Bundes (Schweiz. Katastrophenhilfekorps, Armee) und der Grenzkantone St.
Gallen und Graubünden erfolgen.
Mit den Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Italien hat die Schweiz
bereits früher analoge Katastrophenhilfeabkommen abgeschlossen.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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