Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Ausdehnung der Bio-Verordnung Besserer Konsumentenschutz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.8.2000

Ausdehnung der Bio-Verordnung Besserer Konsumentenschutz

Die Modifizierung der Verordnung über biologische Landwirtschaft, die
am Mittwoch vom Bundesrat genehmigt wurde, trägt zu einem besseren
Konsumentenschutz bei. Dies vor allem durch die gesetzliche Regelung,
welche eine klare Kennzeichnung für Bio-Produkte aus Tierhaltung
verlangt.

Für das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen stellen die neuen
Bestimmungen eine bessere Verteidigung gegen die Täuschung durch die
Verwendung des Begriffes „Bio“  und  anderen Bezeichnungen oder
Werbemittel im Bereich der biologischen Landwirtschaft dar.

Die nachdrücklichen Ansprüche an pflanzliche Produkte sind erhört
worden. Ab Januar 2001 werden sie auch auf Lebensmittel tierischen
Ursprungs angewandt werden. Es handelt sich dabei um Fleisch, Milch
und Eier. Diese können nur als biologisch bezeichnet werden, wenn sie
nach der neuen Verordnung produziert und eingeführt sowie aufbereitet
und vermarktet wurden.

Der Konsument wird durch folgende Kennzeichnungen über  Bio-Produkte
informiert:

- deutsch: 	biologisch oder ökologisch
- französisch:	biologique
- italienisch:	biologico
- romanisch:	biologic

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement kann ein Zeichen
festlegen, welches freiwillig für die Kennzeichnung von Erzeugnissen,
die den Bestimmungen entsprechen, verwendet werden kann.

Ausgenommen die Regelung der biologischen Produktion, die den Bauern
auferlegt wird, dienen die Kennzeichnungen als zusätzliches Mittel der
Konsumenteninformation. Während von der Seite landwirtschaftlicher
Kreise Anstrengungen in Richtung der Sicherung von Produktqualität und
Produktsicherheit erfolgen, wünscht der Konsument, als letztes Glied
der Kette, seine Kaufentscheidungen auf der Basis von vollständigen
und zuverlässigen Informationen treffen zu können.

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen freut sich ebenfalls
darüber, dass die neuen Rechtsgrundlagen denen der EU gleichwertig
sind.

Auskünfte:
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Monique Pichonnaz Oggier
Tel. 031 322 20 46