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Hilfe an Opfer von Straftaten

Immer mehr Personen wenden sich an die Opferhilfe

Dritter Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der Hilfe an Opfer von
Straftaten

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom dritten Bericht über den Vollzug und die
Wirksamkeit der Hilfe an Opfer von Straftaten Kenntnis genommen. Der Bericht
zeigt, dass immer mehr Personen sich an die Beratungstelle wenden und auch
immer mehr Entschädigungs- und Genugtuungsgesuche gestellt werden.

Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Zum dritten Mal
hat das Bundesamt für Justiz gestützt auf die kantonalen
Rechenschaftsberichte über die Jahre 1997 und 1998 den Vollzug und die
Wirksamkeit der Opferhilfe evaluiert und durch zwei externe Studien ergänzt.
Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über den Zeitraum der Jahre
1993-1998.

Die Zahl der Personen, die sich an eine Beratungsstelle wenden, ist seit
1993 von Jahr zu Jahr angestiegen. So nahmen 1998 insgesamt 11'165 Personen
zum ersten Mal die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch. Rund drei
Viertel der Opfer, sie sich seit 1993 an eine Beratungsstelle wandten, waren
weiblichen Geschlechts. 43 Prozent waren Opfer eines Sexualdelikts.

Auch die Entschädigungs- und Genugtuungsgesuche haben zugenommen (1'231 neue
Gesuche im Jahr 1998). Die Praxis hat zu einer Umkehrung des vom Gesetzgeber
vorgesehenen Systems geführt: Die Genugtuungen, eingeführt als Ergänzung zur
Entschädigung, verdrängen diese immer mehr und bilden die heute übliche
staatliche Leistung. Dies hat zur Folge, dass der Aufwand der Kantone für
Entschädigungen seit 1997 gesunken ist (auf 1 Million Franken im Jahr 1998),
während der Aufwand für Genugtuungen weiterhin stark wächst, von 3,4
Millionen Franken im Jahr 1997 auf 6,5 Millionen Franken im Jahr 1998.

In den sechs Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes bis 1998 betrugen die
Gesamtausgaben der Kantone für die Opferhilfe insgesamt 72,92 Millionen
Franken. Die Aufbauhilfe des Bundes belief sich auf 26,87 Millionen Franken.

Gesetzesrevision notwendig

Schon bei der Veröffentlichung des letzten Berichts im Jahre 1998 zeigte
sich die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision nach Ablauf der Aufbauphase.
Diese Notwendigkeit bestätigt auch der dritte Bericht. Nach Ansicht von neun
Kantonen besteht dringender Revisionsbedarf.

Auch wenn das Gesetz im wesentlichen seine Aufgabe erfüllt, sind bestimmte
Aspekte zu klären oder zu präzisieren und einige Probleme zu lösen (z.B. das
Problem der kurzen Frist für die Einreichung eines Entschädigungsgesuchs).
Die unterschiedlichen Leistungen sind besser abzugrenzen. Auch beklagen sich
die Kantone über eine Zunahme der Kosten, speziell im Bereich der
Genugtuungen. Schliesslich ist ein besonderes Augenmerk auf die Information
der Opfer zu legen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 3. Juli 2000 eine
Expertenkommission eingesetzt. Sie besteht aus 15 Personen und hat den
Auftrag, bis Mitte 2002 einen Vorentwurf für ein revidiertes
Opferhilfegesetz und einen erläuternden Bericht zu erarbeiten. Vertreten
sind die Kantone und die verschiedenen mit der Opferhilfe betrauten Kreise
sowie die Rechtswissenschaft. Die Kommission steht unter der Leitung von
Staatsrat Jean Guinand, Vorsteher des Finanz- und Sozialdepartementes des
Kantons Neuenburg.

Bern, 23. August 2000

Weitere Auskünfte:
Hanni Nahmias-Ehrenzeller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 67

Vgl. auch: www.bj.admin.ch Rubrik "News" oder Themenseite Opferhilfe.