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Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskiminierung

Bern, 23. August 2000

Pressemitteilung

Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Der Bundesrat hat die Nachfolgeberichte der Schweiz über die Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1965 zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung genehmigt. Diese werden dem Überwachungsorgan des
Übereinkommens zugestellt.

Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und
sieht zusätzliche Verpflichtungen vor, um diese zu bekämpfen und um ihr
vorzubeugen. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 29. November 1994
beigetreten, nachdem sie mit einer Änderung ihrer Rechtsordnung die
strafrechtliche Verfolgung gewisser rassistischer Akte ermöglicht hat. Am 1.
August 2000 waren 155 Staaten Vertragsparteien der Konvention.

Der Erste Bericht der Schweiz wurde bereits im Dezember 1996 vom Bundesrat
genehmigt und vom Überwachungsorgan des Übereinkommens im März 1998 geprüft.
Die nun vorliegenden Nachfolgeberichte enthalten Ausführungen zur
allgemeinen rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz seit der
Präsentation des Ersten Berichts. Wesentliche Punkte sind etwa die
Verankerung eines umfassenden Diskriminierungsverbotes in der neuen
Bundesverfassung, die konsequente Durchsetzung des Straftatbestandes der
Rassendiskriminierung sowie weitere gesetzgeberische Massnahmen, um jede
Form von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, Abstammung sowie
nationaler oder ethnischer Herkunft zu bekämpfen.

Für weiterführende Informationen:
Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres
Völkerrecht, Christoph Spenlé, Tel.: 031 / 322 86 81

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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