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Weko erlässt Empfehlung zu den Treueprämien der Post

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.8.2000

Weko erlässt Empfehlung zu den Treueprämien der Post

Die Wettbewerbskommission (Weko) empfiehlt dem Bundesrat, die
Wettbewerbsverzerrungen des Treueprämiensystems der Post aufzuheben.
Das aus regulatorischer Sicht verfehlte Treueprämiensystem bei der
Beförderung von Zeitungen verfälscht den Wettbewerb im Bereich der
Frühzustellung von Zeitungen. Eine vielfältige Presse könnte auf
wettbewerbsneutralere Weise effizienter erhalten werden.

Am 21. August 2000 hat die Weko eine Empfehlung an den Bundesrat
betreffend der Treueprämien der Post bei der Beförderung von Zeitungen
und Zeitschriften abgegeben. Die Post geniesst durch die Ausgestaltung
der Treueprämien in der Frühzustellung gegenüber anderen Unternehmen
einen Wettbewerbsvorteil. Den gleichen Wettbewerbsvorteil genie-ssen
die Unternehmen Bevo AG, Bern und Epsilon SA, Genf, an denen die Post
beteiligt ist.

Die Verlage erhalten eine grössere Ermässigung bei der
Normalzustel-lung, wenn sie bei der Frühzustellung anstelle von
privaten Anbietern die Post, Epsilon oder Bevo benutzen.

Das beabsichtigte Ziel der Regulierung, nämlich die Erhaltung einer
vielfältigen Presse und vor allem der Lokal- und Regionalpresse, wird
auf diese Weise nicht erreicht. Falls eine Förderung einer
vielfältigen Presse gewünscht wird, könnte dies effizienter durch eine
direkte Unterstützung an die Verlage erreicht werden.
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

Die Empfehlung an den Bundesrat stützt sich auf Art. 45 Abs. 2
Kartell-gesetz (KG). Danach kann die Weko den Behörden Empfehlungen
zur Förderung von wirksamem Wettbewerb unterbreiten, insbesondere
hinsichtlich der Schaffung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher
Vor-schriften. Die Empfehlung kann in die laufende Revision der
Postverordnung einfliessen.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren Präsident Wettbewerbskommission 079 667 90 15