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Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates

PRESSEMITTEILUNG

Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates

Der Vorsteher des EFD hat für die direkte Bundessteuer eine Verordnung
über den Abzug besonderer Berufskosten von so genannten Expatriates
erlassen. Als Expatriates gelten ausländische Führungskräfte sowie
Spezialisten und Spezialistinnen (z.B. im Informatik- und
Telekommunikationsbereich), die von einem ausländischen Arbeitgeber
vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Da diese Personen während
ihrer befristeten Tätigkeit in der Schweiz ihre Beziehungen zum Ausland
aufrecht erhalten, erwachsen ihnen besondere Berufskosten, die
steuerlich berücksichtigt werden sollen.

Als besondere Berufskosten im Sinne der neuen Verordnung, die sich auf
Artikel 26 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer stützt,
gelten vorab die von den Expatriates selber getragenen Reise-,
Unterkunfts- und Umzugskosten sowie ihre in der Schweiz anfallenden
Wohnkosten bei Beibehaltung der ständigen Wohnung im Ausland. Dazu
gehören auch die Aufwendungen für den Besuch einer fremdsprachigen
Privatschule durch ihre minderjährigen Kinder, sofern die öffentlichen
Schulen keinen adäquaten Unterricht anbieten. Im Interesse der
Veranlagungsökonomie ist für diese Kosten mit Ausnahme der
Schulaufwendungen ein monatlicher Pauschalabzug von 1500 Franken
vorgesehen. Der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten sowie der Abzug
der Schulaufwendungen bleiben vorbehalten. Voraussetzung für den Abzug
dieser Berufskosten bildet, dass sie vom Expatriate selber und nicht vom
Arbeitgeber getragen werden. Die neue Verordnung soll auf den 1.Januar
2001 in Kraft treten.

Das nunmehr verwirklichte Anliegen geht auf eine Parlamentarische
Initiative von Nationalrat Jean-Michel Gros zurück. Es wurde in der
Folge durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
Nationalrates aufgenommen, um die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erhöhen. Eine von Prof. Robert
Waldburger von der Universität St.Gallen im Juli 1999 verfasste Studie
bestätigt im Übrigen die Sonderstellung der Expatriates im Bereich der
Berufskosten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dr. Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 74 34

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26.10.2000