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Änderung der Anlagefondsverordnung

PRESSEMITTEILUNG

Änderung der Anlagefondsverordnung

Die Verordnung über die Anlagefonds vom 19. Oktober 1994 ist revidiert
worden. Es geht darum, die Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen
Fondsplatzes zu erhalten und zu steigern. Der Bundesrat hat heute den
Aenderungen der Verordnung zugestimmt sowie die Inkraftsetzung auf den
1. Januar 2001 festgelegt.

Der Bundesrat hat die Gelegenheit benutzt, gewisse, von der
Aufsichtsbehörde in den letzten fünf Jahren entwickelte Grundsätze ins
geltende Recht zu überführen. Gleichzeitig sollen durch einzelne neue
liberale Bestimmungen dem schweizerischen Fondsplatz weitere
interessante Möglichkeiten geboten werden, ohne dabei den Anlegerschutz
als Gesetzeszweck aus den Augen zu verlieren.

Zu den wichtigsten Revisionsanliegen gehört die Regelung der Vereinigung
(Zusammenlegung) von Anlagefonds. Daneben soll die Definition des
gewerbsmässigen Anbietens oder Vertreibens von Fondsanteilen verfeinert
werden. Neu zugelassen wird das Pensionsgeschäft, das den Fondsleitungen
weitere Möglichkeiten der Kreditaufnahme bzw. der kurzfristigen
Geldanlage bietet. Neuerungen ergeben sich auch hinsichtlich des
Geltungsbereichs der Risikoverteilungsvorschriften sowie hinsichtlich
der Erweiterung der zugelassenen Anlagen von übrigen Fonds, insbesondere
die Möglichkeit von Anlagen in ausserbörslich gehandelte derivative
Finanzinstrumente.

Die Revisionspunkte sind, soweit deren Materie überhaupt auf EU-Ebene in
der Anlagefondsrichtlinie 85/611/EWG geregelt wurde, uneingeschränkt
europakompatibel.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Felix Stotz, Eidg. Bankenkommission, Tel 031 322 69 19

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

25.10.2000