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Gewinnsteuersatz nicht verändern

PRESSEMITTEILUNG

Gewinnsteuersatz nicht verändern

Der Bundesrat ist nicht bereit, den Gewinnsteuersatz bei der direkten
Bundessteuer von 8,5 auf 7 Prozent zu reduzieren. Er beantragt, eine
entsprechende Motion von Nationalrat Peter Spuhler (SVP/TG) abzulehnen.

Spuhler hatte seine Motion damit begründet, die Reduktion der
Gewinnsteuersätze präsentiere sich als eine einfache und wirksame
Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes
zu erhalten. Sie ermögliche es auch, das Problem der wirtschaftlichen
Doppelbelastung, das vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) seit
langem ein Dorn im Auge sei, schnell und effizient zu mildern. Dabei sei
daran zu erinnern, dass zahlreiche KMU angesichts der schwierigen
wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren massiv an Substanz
verloren hätten, da sie ihre Eigenmittel vorrangig zur Erhaltung von
Arbeitsplätzen einsetzen mussten.

In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme schreibt der Bundesrat
unter anderem, er sei überzeugt, dass eine einseitige Reduktion des
Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer auf 7,0 Prozent - was
Steuerausfälle in Höhe von über einer Milliarde Franken verursachen
würde - aus finanzpolitischer Sicht nicht zu verantworten wäre, seien
doch Projekte im Gange, für die bereits Ausfälle für Bund und Kantone in
Höhe von brutto 1.8 Mrd. Franken (netto 1.6 Mrd.) in Kauf genommen
würden. Er sei sich dennoch bewusst, dass die steuerlichen
Rahmenbedingungen für den Unternehmensstandort Schweiz noch gezielt
optimiert werden müssten.

In der Schweiz sei die Steuerbelastung der Körperschaften im
internationalen Vergleich sehr moderat, hält der Bundesrat weiter fest.
Die effektive gesamtschweizerische Gewinnsteuerbelastung, d.h. unter
Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Steuern, überschreite in keinem
Kantonshauptort die Schwelle von 25 Prozent. In der grossen Mehrheit der
Fälle dürfte sie sogar unter 20 Prozent liegen. Die Kapitalsteuern der
Kantone würden indes dieses schmeichelhafte Ergebnis relativieren. Darum
müsste die Frage aufgeworfen werden, ob nicht auch die Kantone
Massnahmen ergreifen sollten.

Eine vom EFD eingesetzte und von Prof. Xavier Oberson, Genf, geleitete
Expertenkommission "Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" prüfe
unter anderem, wie die Rahmenbedingungen der KMU weiter verbessert
werden könnten,
 und zwar ungeachtet ihrer Rechtsform. Die nicht zu bestreitende
tendenzielle Überschuldung der KMU - so der Bundesrat - werde einen
Grund darstellen, um eine gerechtere Besteuerung von
Unternehmensgewinnen und Gewinnbezügen anzustreben. Sollte dabei die
Einsicht überwiegen, dass alle Unternehmensgewinne zum gleichen Satze zu
besteuern seien, so wäre es im jetzigen Zeitpunkt völlig verfrüht, einen
Entscheid über den künftigen Gewinnsteuersatz aller Unternehmen zu
treffen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58

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2.10.2000