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Steuerlicher Abzug der Kinderbetreuungskosten nicht nur für Alleinerziehende

PRESSEMITTEILUNG

Steuerlicher Abzug der Kinderbetreuungskosten nicht nur für
Alleinerziehende

Der Bundesrat spricht sich in seiner Antwort auf eine Motion von
Nationalrat Patrice Mugny (GP/GE) dagegen aus, einen Abzug der Kosten
für die Fremdbetreuung der Kinder lediglich zu Gunsten Alleinerziehender
einzuführen, die gezwungen sind zu arbeiten. Zwar anerkennt der
Bundesrat die Notwendigkeit eines Kinderbetreuungsabzugs in der heutigen
Zeit; er möchte aber einen solchen Abzug, der zurzeit im Rahmen der
Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung diskutiert wird, auch
Zweiverdiener-Ehepaaren zugestehen. Denn auch bei Ehepaaren könne die
finanzielle Lage so prekär sein, dass beide Ehepartner einer
Erwerbstätigkeit nachgehen und deshalb die Kinder hüten lassen müssen.
Um jedoch nicht reiche Familien zu privilegieren, die sich eine
"Luxus-Betreuung" leisten können, soll ein solcher Abzug für alle
Steuerpflichtigen limitiert sein. In diese Richtung gehen im Übrigen
auch andere parlamentarische Vorstösse sowie die Regelungen der meisten
Kantone, die bereits einen Abzug der Kinderbetreuungskosten kennen.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dr. Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, 322 74 34

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2.10.2000